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Dr. Jan Bernd
Seeger

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Kompetenzen

Reputation

Vita

Referenzen

Dr. Jan Bernd Seeger deckt ein breites Portfolio des Öffentlichen Wirtschaftsrechts ab. Er berät die Öffentliche Hand, Fördermittelempfänger und Bieter u.a. bei der strategischen Ausrichtung, Konzeptionierung und Durchführung von Vergabeverfahren. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf Vergaben von Bau- und Planungsleistungen. Zudem verfügt er über umfassende Erfahrung im öffentlichen Bau- und Planungsrecht und begleitet u.a. (kommunale) Projektentwickler bei der Baurechtsschaffung und dem Abschluss städtebaulicher Verträge.

Mandanten schätzen seinen lösungsorientierten Beratungsansatz und seine Fachkompetenz bei der kommunalen Projektentwicklung.

  • Health Care
  • IT-Vergaberecht
  • Vergaberecht für Liefer- und Dienstleistungen
  • Infrastruktur- und Bauvergaberecht
  • Projektbegleitende Rechtsberatung und Vergabemanagement
  • Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren
  • Fördermittelrecht für Zuwendungsempfänger und -geber
  • Immobilien-Projektenwicklung
  • Städtebauliche Verträge
  • Bes. Städtebaurecht
  • Handelsblatt & Best Lawyers 2024: Einer der besten Rechtsanwälte im Baurecht in Deutschland
  • JUVE Handbuch 2024 | 2025: Oft empfohlener Anwalt
  • Legal 500 Deutschland (& EMEA) 2022-2024: Empfohlener Anwalt
  • WirtschaftsWoche 2022 & 2023: Besonders empfohlener Anwalt im Vergaberecht
  • Lehrbeauftragter an der Universität Osnabrück seit 2023
  • Fachanwalt für Vergaberecht seit 2022
  • Rechtsanwalt bei LUTZ | ABEL seit 2021
  • Rechtsanwalt in einer deutschen Großkanzlei, 2015 – 2021
  • Zulassung als Rechtsanwalt, 2015
  • Rechtsreferendariat in Düsseldorf, Berlin und London
  • Promotion zum Dr. jur. an der Universität Osnabrück
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück
  • Laufende Beratung eines Klinikverbundes beim Neubau eines Krankenhauses mit dreistelliger Millionen-Investitionssumme
  • Laufende Vergabe- und vertragsrechtliche Beratung eines Klinikverbundes bei der Beschaffung von KHZG-geförderten IT-Leistungen
  • Beratung eines Landkreises bei Fragen rund um die Rettungsdienstbeauftragung
  • Vergabe- und vertragsrechtliche Beratung der Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung bei der Beschaffung von Kommunikations- und Gestaltungsleistungen
  • Laufende Beratung einer kommunalen Gebietskörperschaft bei der Planung, Errichtung und dem Betrieb eines Nahwärmenetzes (Förderung nach Bundesförderung für effiziente Wärmenetze)

Einer der besten Rechtsanwälte im Baurecht in Deutschland.

Handelsblatt & Best Lawyers 2024

Beiträge

08.12.2023

Vergaberecht

Die Folgen der Haushaltsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts für die öffentliche Auftragsvergabe

Das Bundesverfassungsgericht erklärte mit Urteil vom 15. November 2023 den Zweiten Nachtragshaushalt 2021 für verfassungswidrig. Unmittelbar betroffen sind mehrere Fonds. Welche Folgen hat dies für die öffentliche Auftragsvergabe?

02.09.2022

Vergaberecht

WirtschaftsWoche-Ranking

LUTZ | ABEL ist Top-Kanzlei für Vergaberecht mit Jan Bernd Seeger als besonders empfohlenem Anwalt

08.08.2022

Vergaberecht

Fordert ein Auftraggeber Unterlagen nach, muss der Bieter sie vollständig nachreichen – sonst folgt die Rote Karte!

Hat der Auftraggeber nachgeforderte Referenzen inhaltlich geprüft und für unzureichend erachtet, darf er den Bieter kein weiteres Mal zur Nachreichung von Referenzen auffordern. Dies hat die VK Bund vor Kurzem entschieden.

11.04.2022

Vergaberecht

Keine Rügeobliegenheit bei de-facto-Vergaben trotz Angebotsabgabe

Bieter, die sich an einem nationalen Vergabeverfahren beteiligen, trifft vor Angebotsabgabe keine Rügeobliegenheit nach § 160 Abs. 3 GWB, wenn sie nach der Zuschlagserteilung eine unzulässige de-facto-Vergabe beanstanden. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.

25.01.2022

Vergaberecht

Qualitative Angebotswertung anhand von Bieterpräsentationen

Im Beschluss vom 28. Oktober 2021 hat die Vergabekammer Südbayern Leitlinien für die zulässige Bewertung von Bieterpräsentationen aufgestellt und Anforderungen an die Dokumentation nach § 8 VgV präzisiert.

03.05.2021

Öffentliches Recht, Vergaberecht

LUTZ | ABEL verstärkt sich in Hamburg mit Quereinsteiger von GSK Stockmann

Der Vergaberechtler Dr. Jan Bernd Seeger wechselt zum 1. Mai 2021 von GSK Stockmann als Partner in die Wirtschaftskanzlei LUTZ | ABEL. Mit ihm baut die Kanzlei die Bereiche Vergaberecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht auch an ihrem Hamburger Standort aus.

Empfohlener Anwalt.

Legal 500 Deutschland 2023

Besonders empfohlener Anwalt im Vergaberecht.

WirtschaftsWoche 2022

sehr engagierter Vergaberechtler, gute Entwicklung von Lösungsansätzen

Mandant, JUVE Handbuch 2024 | 2025

Publikationen

03.06.2024 | Behörden Spiegel 06/24

Planung kommunaler Wärmenetze - Wesentliche Weichenstellung für den rechtssicheren Projekterfolg

01.05.2022 | Bauunternehmer, 167, 05/2021, 6

Baulandmobilisierungsgesetz beschleunigt Wohnungsbau nur bedingt

01.09.2021 | Bauunternehmer, 160, 09/2021, 7

Preisgleitklauseln - Faire Lösung bei steigenden Rohstoffpreisen

01.08.2021 | Behörden Spiegel 08/2021, 10

Wiederaufbau zerstörter Infrastruktur – Unkomplizierte Beschaffung nach der Flutkatastrophe

21.05.2021 | Staatsanzeiger 19/2021, 28

Expertenbeitrag: Mietverträge

21.05.2021 | Staatsanzeiger 18/2021, 28

Ohne Ausschreibung in die Immobilie der Wahl

01.05.2020 | Immobilien und Finanzierung 05/2020, 22

Das gemeindliche Vorkaufsrecht im Zusammenhang mit Share Deals

15.01.2019 | Immobilien und Finanzierung 05/2020, 22

Praxiskommentar Transparenzgesetz (LTranspG RLP), Kommentierung § 4

20.06.2018 | DVBl. 2018, 782

Rezension zu: VOB-Kommentar von Franke/Kemper/Zanner/Grünhagen/Mertens

29.09.2017 | Wrede, VgV / UVgO - Kommentar, Bundesanzeiger-Verlag, 2017

VgV / UVgO - Kommentar: einschließlich VergStatV, Kommentierung der §§ 45, 46 VgV, § 33 UvGO

29.10.2015 | Immobilienzeitung 43/2015, 10

Flüchtlingsunterkünfte, Änderung im Baurecht

21.10.2015 | FAZ 244/2015, 16

Vergaberecht erlaubt schnelle Lösungen: Beschaffung von Flüchtlingsheimen erfordert keine langwierigen Beschaffungen

02.04.2014 | V&R Unipress, 2014, ISBN 978-3-8471-0247-2

Die Effektivität des Vergaberechtsschutzes im Vereinigten Königreich