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PARTNER | RECHTSANWALT
Dr. Thomas
Schönfeld
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Vita
Dr. Thomas Schönfeld leitet die Praxisgruppe Öffentliches Recht bei LUTZ | ABEL. Mit seiner langjährigen Erfahrung im öffentlichen Bau- und Planungsrecht berät er Immobilienentwickler und Investoren im Rahmen der Baurechtsschaffung und Projektentwicklung von Wohn- und Gewerbebauvorhaben. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Vertretung von Grundstückseigentümern im Bereich Umweltschutz und gegenüber staatlichen Inanspruchnahmen, insbesondere bei der Planung von Wasserschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten. Aufgrund seiner nachgewiesenen Expertise verfügt er über einen ausgezeichneten Ruf auch bei Gerichten, Behörden und Kommunen.
- Öffentliches Bau- und Planungsrecht
- Städtebauliche Verträge
- Projektbegleitende Rechtsberatung
- Wasserrecht
- Immissionsschutzrecht
- Altlasten- und Naturschutzrecht
- Amtshaftung- und Entschädigungsrecht
- Verfassungsrecht, Verfassungsbeschwerden
- Handelsblatt & Best Lawyers 2019-2024: Einer der besten Rechtsanwälte im Öffentlichen Recht in Deutschland
- Legal 500 Deutschland (& EMEA) 2018, 2020, 2023-2024: Empfohlener Anwalt
- Rechtsanwalt bei LUTZ | ABEL seit 2009
- Zulassung als Rechtsanwalt, 1992
- Promotion zum Dr. jur. in München
- Stipendiat am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb
- Studium der Rechtswissenschaften in München
- Ausbildung zum Bankkaufmann
Einer der besten Rechtsanwälte im Öffentlichen Recht in Deutschland.
Beiträge
28.03.2019
Bau- und Immobilienrecht
eBook zum neuen Bauvertragsrecht: Das Anordnungsrecht des Bestellers
28.03.2019
Bau- und Immobilienrecht
eBook zum neuen Bauvertragsrecht: Das Anordnungsrecht des Bestellers
Thomas Schönfeld: Verfügt über ein hervorragendes Fachwissen. Er arbeitet mandantenbezogen und liefert stets praxistaugliche Lösungen. Er ist auch mit den Behörden sehr gut vernetzt.
Thomas Schönfeld verfügt über ein hervorragendes Fachwissen. Er hat gute Verbindungen/ Kontakte zu den Behörden. Seine ruhige Art vermag zu überzeugen.
Thomas Schönfeld verfügt über herausragende fachliche Kenntnisse und Behördenstrukturen. Es werden Lösungswege und Entscheidungshilfen aufgezeigt, die in jeder Hinsicht praxistauglich sind. Eine sehr gute Erreichbarkeit ist gewährleistet.
Publikationen
01.01.2020 | Spannowsky / Manssen, Beck-Online-Kommentar Bauordnungsrecht Bayern, C.H.BECK, 2020
Art. 4 bis 7 BayBO
27.11.2017 | Baurecht 11/2017, 12/2017, 01/2018
Das Anordnungsrecht des Bestellers nach § 650b BGB
07.06.2000 | BayVBl. 2000, 678 ff.
Örtliche Bausatzungen – Bauleitplanung durch die Hintertür
12.05.2000 | NVwZ 2000, 648 ff.
Nochmals: Ausgleichsansprüche nach § 24 II BBodSchG ohne behördliche Verpflichtung eines Sanierungsverantwortlichen
24.08.1999 | NVwZ 1999, 380 ff.
Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums durch Landschaftsschutzverordnung
18.07.1999 | Boorberg Taschenkommentar, Verlag Boorberg, 1999
Kommentar zum Bundes-Bodenschutzgesetz
17.07.1999 | BayVBl. 1999, 33 ff.
Zur (Un-)Zulässigkeit von städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen für Gewerbegebiete
07.10.1998 | BauR 1998, 265 ff.
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme und Enteignung
07.05.1997 | UPR 1997, 89 ff.
Neuerungen in der VwGO
07.10.1996 | BayVBl. 1996, 673 ff., 721 ff.
Eigentumseingriff durch Nutzungseinschränkungen
18.06.1996 | P.U.V., 1996, ISBN 978-3-9307-4783-2
Die Eigentumsgarantie und Nutzungsbeschränkungen des Grundeigentums
07.06.1995 | BayVBl. 1995, 646 ff.
Die planwidrige Grenzgarage
18.07.1994 | Nomos, 1994, ISBN 978-3-7890-3431-2
Die Gemeinschaftsmarke als selbständiger Vermögensstand eines Unternehmens