COUNSEL | RECHTSANWÄLTIN | FACHANWÄLTIN FÜR BAU- UND ARCHITEKTENRECHT

Katrin
Reißenweber

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Kompetenzen

Vita

Katrin Reißenweber vertritt sowohl mittelständische Unternehmen als auch Wohnungseigentümergemeinschaften, Bauträger und öffentliche Auftraggeber in allen Fragen des privaten Baurechts. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der Vertretung von Architekten und Ingenieuren in Haftungsprozessen sowie Honorarrechtsstreitigkeiten.

  • Privates Baurecht
  • Prozessführung
  • Bauschadensrecht
  • Vertretung von Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Haftungsrecht der Architekten und Ingenieure
  • Rechtsanwältin bei LUTZ | ABEL seit 2013
  • Rechtsanwältin bei einer auf das private Baurecht spezialisierten Kanzlei in München, 2006 – 2013
  • Zulassung als Rechtsanwältin, 2006
  • Studium der Rechtswissenschaften in München

Beiträge

26.09.2023

Bau- und Immobilienrecht

Schriftformverstoß bei treuwidriger HOAI-Mindestsatzabrechnung (BGH, Urteil vom 03.08.2023 – VII ZR 102/22)

Auch wenn die Honorarabrechnung eines Architekten auf Basis der Mindestsätze der HOAI nach den strengen Kriterien der BGH-Rechtsprechung ausnahmsweise treuwidrig wäre, kann sie dennoch insgesamt wirksam sein, wenn eine Pauschalpreisvereinbarung nicht schriftlich bei Auftragserteilung geschlossen wurde. Bei der Frage, ob die Berufung auf den Schriftformverstoß gegen Treu und Glauben verstößt, gelten eigene Maßstäbe.

25.10.2022

Bau- und Immobilienrecht

Keine überspannten Substantiierungsanforderungen beim Gesamtschuldnerausgleich (BGH, Beschluss vom 10.08.2022 - VII ZR 243/19)

Die Substantiierungsanforderungen an den Vortrag zur Höhe des Anspruchs eines Bauunternehmers gegen einen Architekten auf Gesamtschuldnerausgleich dürfen nicht überspannt werden (BGH, Beschluss vom 10.08.2022 - VII ZR 243/19)

01.11.2021

Bau- und Immobilienrecht

Schadensersatzanspruch gegen Planer bei Zahlung auf unschlüssigen Bauzeitennachtrag einer Baufirma

Ein Bauherr kann bei einem gestörten Bauablauf unter bestimmten Umständen einen unschlüssig dargelegten Anspruch einer Baufirma erfüllen und gegenüber dem verantwortlichen Planer Schadensersatz gegen Abtretung etwaiger Rückzahlungsansprüche verlangen.

16.07.2019

Bau- und Immobilienrecht

Der Widerruf des „Haustür-Architektenvertrags“

Der Architekt muss beim Abschluss von Verträgen mit Verbrauchern außerhalb seiner Geschäftsräume große Sorgfalt auf die Information über das Widerrufsrecht legen.

27.09.2018

Bau- und Immobilienrecht

Streitwert bei verweigerter Wohnungsübergabe durch Bauträger

Die Bemessung des Streitwerts hat grundsätzlich erhebliche Auswirkungen auf die Gesamtkosten eines Gerichtsverfahrens. Die Frage, wie er zu bemessen ist, spielt eine besondere Rolle bei Klagen, die auf die Übergabe von Wohnungen durch den Bauträger ohne vollständige Kaufpreiszahlung gerichtet sind. Das gleiche Problem stellt sich bei auf Auflassungsklagen.