Die Familienstiftung - ein sinnvolles Gestaltungsmodell?

Dr. Michael Zoller

Die Errichtung einer Familienstiftung und die Einbringung von Familienvermögen ist neuer-dings gewissermaßen „en vogue“. Dabei darf aber nicht übersehen werden, dass eine der-artige Entscheidung nicht vorschnell getroffen werden darf. Vielmehr erfordert dieses Vor-haben eine sorgfältige Abwägung der Motive und Ziele des Mandanten, um kein böses Er-wachen zu provozieren.

11.11.2025 | Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht

Auch außerhalb des Gemeinnützigkeitsrechts hat sich insbesondere seit Neuregelung des Stiftungsrechts eine Meinung etabliert (welche durch manche Berater auch noch gepuscht wird), dass die Errichtung einer Familienstiftung (vor allem in einer Holding-Struktur) ein Allheilmittel ist, um unternehmerische Sorgen und Nöte, aber auch steuerliche Belastungen zu lindern. Dieses gesetzlich nicht explizit geregelte Modell scheint in Folge schlagwortartiger Anpreisungen einen gewissen Reiz auszuüben, auch wenn die finanzgerichtliche Rechtsprechung mehr und mehr die Angleichung von Familienstiftungen an Familienkapitalgesellschaften forciert. Nunmehr hat Prof. Dr. Gerhard Kraft, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, eine umfassende Ausarbeitung vorgelegt, welche mit vielen Vorurteilen aufräumt. 

Als schlagwortartige Ergebnisse lassen sich festhalten:

  • Steuerliche Erwägungen sollten bei den Motiven für den Einsatz von Familienstiftungen nicht im Vordergrund stehen.
  • Die Familienstiftung ist gerade kein Steuersparmodell.
  • Die Familienstiftung kann sinnvoll sein, um eine wegzugssteuerfeste Struktur zu begründen.
  • Eine Familienstiftung mag dazu beitragen, die Gefahr einer „feindlichen“ Übernahme zu minimieren.
  • Verfolgt man das Motiv der „Asset Protection“, muss der Stifter sich darüber im Klaren sein, dass der Schutz von Vermögenswerten regelmäßig mit einem Verlust der rechtlichen Verfügungs- und Einflussnahmemöglichkeit einhergeht.
  • Bei Überlegungen zum Zwecke der Gestaltung der Erbfolge ist die in relativ kurzen Abständen stattfindende Erbersatzsteuer zu berücksichtigen.

Alles in allem bedarf mithin die Entscheidung, eine Familienstiftung zu errichten und das Familienvermögen dort einzubringen, einer gründlichen Abwägung sämtlicher in Rede stehenden Motive, Ziele und Gefahren. Hier stehen wir gerne für einen Gedankenaustausch zur Verfügung.