Due Diligence als wertbildender Faktor

Dr. Lorenz Jellinghaus

Dr. Bernhard Noreisch

Die Durchführung einer Legal Due Diligence gehört zum Standardprogramm jedes Investors und Unternehmenskäufers - schon zur Vermeidung persönlicher Haftungsfolgen. Damit sie keine bloße Pflichtübung wird, muss sie sinnvoll und zielorientiert gestaltet werden.

Die Durchführung einer Legal Due Diligence gehört zum Standardprogramm jedes Investors und Unternehmenskäufers - schon zur Vermeidung persönlicher Haftungsfolgen. Damit sie keine bloße Pflichtübung wird, muss sie sinnvoll und zielorientiert gestaltet werden.

(Unternehmeredition 2/2014 Mittelstandsfinanzierung, Spezial Steuern & Recht, S. 32 + 33)  


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