Mit dem Europäischen Programm für die Verteidigungsindustrie (EDIP) vollzieht die EU nach dem russischen Angriff auf die Ukraine einen weiteren Schritt im Wandel ihres Verteidigungsverständnisses. Es ist ein zentrales Instrument der Europäischen Industriestrategie für den Verteidigungsbereich (EDIS).
Die entsprechende Verordnung (EU) 2025/2643 des europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2025 zur Einrichtung des Programms für die europäische Verteidigungsindustrie und eines Rahmens für Maßnahmen zur Gewährleistung der zeitnahen Verfügbarkeit von und Versorgung mit Verteidigungsgütern („EDIP-Verordnung“) wurde am 29. Dezember 2025 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist am Tag nach ihrer Veröffentlichung am 30. Dezember 2025 in Kraft getreten.
Wir fassen für Sie im Folgenden wesentliche Inhalte des EDIP zusammen und beurteilen sie:
I. Allgemeines zur Wirkungsweise des EDIP
Das EDIP legt fest, welche Arten von Projekten, Produkten und Industrialisierungsmaßnahmen mit dem Programmbudget in Höhe von 1,5 Milliarden Euro bis zum Jahr 2027 aus dem EU-Haushalt gefördert werden können. Erfasst sind unter anderem gemeinsame Beschaffungsmaßnahmen, der Ausbau von Produktionskapazitäten und eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit.
Auf das Fördervolumen lässt sich kritisch blicken. Angesichts moderner Verteidigungskosten kommt ihm gegenwärtig eher ein symbolischer Wert zu. Allerdings ist nicht ausgeschlossen, dass das Budget künftig eine Ausweitung erfährt. Auch birgt ein zu großes Förderbudget stets die Gefahr einer ineffizienten Mittelverwendung.
Zur Schaffung eines europäischen Mehrwerts stellt das EDIP einige Fördervoraussetzungen auf. Hervorzuheben ist die Einschränkung bei der Beschaffung aus Drittstaaten durch „Buy European“-Regeln: Förderfähig sollen nur Projekte sein, die mindestens zu 65 % Komponenten aus der EU/dem EWR nutzen, um die Abhängigkeit von Drittstaaten – derzeit stammen über 60 % der Rüstungsimporte vor allem aus den USA – mittelfristig deutlich verringern. Die Autonomiebestrebung ist grundsätzlich im Interesse europäischer Souveränität. Gleichzeitig bergen „Buy European“-Regeln die Gefahr, dass leistungsfähige Rüstungsgüter aus Drittstaaten aus dem Beschaffungsfokus geraten, obwohl es angesichts der Bedrohungslage auch ihrer Beschaffung bedarf.
II. Gemeinsame Beschaffungsmaßnahmen
Gemeinsame Beschaffungsmaßnahmen umfassen die Kooperation von öffentlichen Auftraggebern und internationalen Organisationen bei der Beschaffung von Verteidigungsprodukten. Dies ist mit Blick auf mögliche Effizienzsteigerungen bei der Beschaffung ebenfalls begrüßenswert.
Die Beschaffungsmaßnahme wird entweder von einem Konsortium aus mindestens drei öffentlichen Auftraggebern (davon mindestens zwei aus EU-Mitgliedstaaten) oder von Strukturen für europäische Rüstungsprogramme (SEAPs) durchgeführt. Ob sich durch eine Beschaffung über Konsortien tatsächlich Effizienzsteigerungen einstellen, wird die Praxis zeigen müssen. Die Zusammensetzung eines Konsortiums kann hinsichtlich der Bildung eines Konsenses eine Schwachstelle sein. Sie wird womöglich dadurch relativiert, dass die Einführung eines von den beteiligten Staaten ernannten Beschaffungsbeauftragten vorgesehen ist, der Kompetenzen bei sich vereint. Er führt das Vergabeverfahren durch, schließt Verträge und kann Mittel aus dem EU-Programm und von beteiligten Staaten bündeln und verwalten. Da die an der Beschaffungsmaßnahme beteiligten Staaten den Beauftragten einstimmig ernennen müssen, könnte sich die Gefahr fehlenden Konsenses aber auch bloß auf diese Ebene vorverlagern.
Einzelheiten der Zusammenarbeit wie die Auswahl des Vergabeverfahrens, Bewertung der Angebote und Zuschlagserteilung werden in einer Vereinbarung zwischen den teilnehmenden Staaten und dem Beschaffungsbeauftragten geregelt. Auch auf dieser Ebene bedarf es einer zügigen Konsensfindung, damit die gemeinsame Beschaffung tatsächlich effizienzsteigernd wirkt.
III. Maßnahmen zur Industriestärkung
Besonders hervorzuhebende industrielle Stärkungsmaßnahmen sind einerseits die Erweiterung, Modernisierung und Neuerrichtung von Produktionskapazitäten für Verteidigungsgüter, Komponenten und entsprechende Rohmaterialien und andererseits der Aufbau grenzüberschreitender Industriepartnerschaften, einschließlich öffentlich-privater Partnerschaften. Gerade aufgrund der hier vorgesehenen Einbeziehung von KMU und Mid-caps können diese Akteure von industriellen Stärkungsmaßnahmen besonders profitieren.
IV. Unterstützungsmaßnahmen
Diese Maßnahmen flankierend die industriellen Kernaktivitäten. Auch hier sind besonders die für KMU, Mid-caps und Start-ups vorteilhaften Unterstützungsmaßnahmen zu nennen: Zum einen wird die Erleichterung des Zugangs zum Verteidigungsmarkt für KMU, mittelgroße Unternehmen und Start-ups gefördert, etwa durch Unterstützung bei der Erlangung notwendiger Qualitäts- und Produktionszertifizierungen, die für eine Teilnahme an komplexen Verteidigungsbeschaffungen oft Voraussetzung sind. Zum anderen wird auch die grenzüberschreitende Zertifizierung von Verteidigungsprodukten, die gegenseitige Anerkennung von Zertifizierungen, die Vereinfachung militärischer Standards und die Implementierung von internationalen Standards, etwa der NATO-Standards gefördert; all dies hat ebenfalls das Potenzial, den Marktzugang für neue Marktakteure zu erleichtern.
V. Nachteil: Einschränkung des Rechtsschutzes
Das EDIP birgt für Unternehmen neben Chancen aber auch Einschränkungen. Bei durch den EU-Haushalt finanzierte Beschaffungsmaßnahmen haben unterlegene Bieter keinen Zugriff auf die nationalen Nachprüfungsverfahren. Sie werden auf Rechtsbehelfe vor den europäischen Gerichten verwiesen. Damit gehen gesteigerter Aufwand hinsichtlich Verfahrensdauer, Einhaltung formaler Anforderungen und Kosten und gleichzeitig weniger effektiver Rechtsschutz einher.
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