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Bundestariftreuegesetz – neue Anforderungen an Vergabe und Arbeitsrecht
Wie müssen Auftragnehmer hinsichtlich der Anwendung von Tarifverträgen künftig verfahren, um Aufträge vom Bund zu erhalten? Welche Auswirkungen hat das Bundestariftreuegesetz auf Auftraggeberseite?
Mit dem Bundestariftreuegesetz kommen auf Unternehmen und Vergabestellen des Bundes neue Anforderungen zu. Tariftreue wird damit nicht nur zu einem arbeitsrechtlichen Thema, sondern gewinnt auch für die Vorbereitung und Durchführung öffentlicher Vergabeverfahren des Bundes erheblich an Bedeutung.
In unserer Veranstaltung am 22. Oktober 2026 beleuchten wir das Bundestariftreuegesetz aus arbeitsrechtlicher und vergaberechtlicher Perspektive. Wir zeigen, welche Anforderungen künftig zu beachten sind, wie Tariftreuevorgaben rechtssicher in Vergabeunterlagen und Verträge integriert werden können und welche Auswirkungen sich für Vergütungsstrukturen, Nachunternehmer, Nachweis- und Kontrollpflichten ergeben.
Im Mittelpunkt stehen dabei die Fragen, die sich in der praktischen Umsetzung stellen: Was müssen Auftraggeber bei künftigen Ausschreibungen beachten? Wie sollten sich Unternehmen vorbereiten? Welche Kontroll-, Haftungs- und Sanktionsrisiken bestehen?
Unsere Experten aus dem Arbeits- und Vergaberecht geben einen kompakten Überblick über die neue Rechtslage, zeigen konkrete Handlungsbedarfe auf und diskutieren die noch offenen Rechts- und Praxisfragen.
