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PARTNER | RECHTSANWALT | FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT
Dr. Henning
Abraham
Hamburg , Stuttgart
i
Kompetenzen
Reputation
Vita
Referenzen
Dr. Henning Abraham berät mittelständische Unternehmen und Konzerne zu allen Fragen des Arbeitsrechts. Dabei ist er insbesondere auf arbeitsrechtliche Umstrukturierungen mit Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen sowie sonstige betriebsverfassungsrechtliche Auseinandersetzungen spezialisiert. Er versteht arbeitsrechtliche Beratung immer auch als strategische und konzeptionelle Herausforderung und liefert praktikable Lösungen anstelle von reinen Rechtsgutachten.
Als Leiter der Praxisgruppe Arbeitsrecht kennen Mandanten ihn als fachlich versierten und besonders verhandlungsstarken Berater, dessen persönliche Art der Kommunikation besonders geschätzt wird.
- Betriebsverfassungsrechtliche Auseinandersetzungen und Einigungsstellen
- Umstrukturierungen (einschl. Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen)
- Arbeitsrechtliche Transaktionsbegleitung
- Gestaltung von Umwandlungen, Outsourcing, Betriebsübergängen und Personalabbau
- (Internationales) Konzernarbeitsrecht
- Fremdpersonaleinsatz
- Flexible Arbeitszeit- und Vergütungsmodelle
- Internal Investigations
- Unternehmensmitbestimmung und Aufsichtsratswahlen
- Handelsblatt & Best Lawyers 2018-2024: Einer der besten Rechtsanwälte im Arbeitsrecht in Deutschland
- Legal 500 Deutschland & EMEA 2020, 2023-2024: Empfohlener Anwalt
- JUVE Handbuch 2022 | 2023 und 2023 | 2024 und 2024 | 2025: Oft empfohlener Anwalt
- Rechtsanwalt bei LUTZ | ABEL seit 2015
- Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2013
- Rechtsanwalt in internationaler Großkanzlei, 2011 – 2015
- Zulassung als Rechtsanwalt, 2010
- Promotion zum Dr. jur. an der Humboldt-Universität zu Berlin
- Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg
- CMA CGM: Arbeitsrechtliche Dauerberatung, insbesondere zu betriebsverfassungsrechtlichen Themen und Verhandlung Interessenausgleich sowie mehrere Betriebsvereinbarungen seit 2019
- MEYER WERFT: Personalabbau mit Interessenausgleich und mehreren Sozialplänen, 2021
- Alterric (Joint-Venture von EWE AG und Aloys-Wobben-Stiftung): arbeitsrechtliche Ausgestaltung einschließlich Tarifverhandlungen, Interessenausgleich über Bildung Gemeinschaftsbetrieb und zahlreiche Betriebsvereinbarungen, 2021
- ENERCON-Zulieferer: Über zwei Dutzend Personalabbauten mit Interessenausgleich und Sozialplan seit 2016
- ENERCON-Gruppe: Umstrukturierung und Aufbau einer Matrixstruktur, 2020
- NEPTUN WERFT: Personalabbau mit Interessenausgleich und mehreren Sozialplänen, 2021
Henning Abraham ist ein absoluter Spezialist auf seinem Fachgebiet. Seine Hilfen und Antworten sind nicht nur rechtlich von allerhöchster Qualität, sondern dazu noch umsetzbar und praktikabel. Besser geht es nicht.
Beiträge
10.02.2023
Arbeitsrecht
Spannend, lustig, interessant, wissenswert – so kann Arbeitsrecht sein und genau so sind die Geschichten, die Dr....13.08.2018
Arbeitsrecht
LUTZ | ABEL Veranstaltung: Zusammenarbeit des Arbeitgebers mit Betriebsräten und Gewerkschaften
Gehört zu den besten Arbeitsrechtlern, mit denen dieses Unternehmen bisher zusammengearbeitet hat.
Umtriebig u. motiviert.
Henning Abraham als Leiter des Hamburger Arbeitsrechtsteams ist fachlich extrem versiert und zudem besonders verhandlungsstark.
Einer der besten Rechtsanwälte im Arbeitsrecht in Deutschland.
Publikationen
17.11.2021 | Efararbeitsrecht (Online)
Unwirksame Massenentlassungsanzeige wegen fehlender Soll-Angaben?
04.10.2021 | Businesstalk am Kudamm (Online)
15.02.2020 | Digitale Welt Magazin (Online)
Wie die Digitalisierung den Blick von Unternehmen auf die Qualifizierung ihrer Mitarbeiter verändert
22.07.2019 | BetriebsBerater 30/2019, 1728 f.
Das BAG bestätigt seine Rechtsprechung zur Verdrängung von Sanierungstarifverträgen
24.05.2019 | Efarbeitsrecht (Online)
Sanierungstarifvertrag: Verdrängung durch arbeitsvertragliche Bezugnahmeklauseln durch BAG bestätigt
13.02.2019 | Handelsblatt (Online)
Keine Doppelzahlung von Sozialplan- und Nachteilsausgleichsansprüchen bei Massenentlassungen
01.01.2018 | Schnellbrief 01/2018
Betriebsratswahl 2018 (1): Bestellung / Wahl des Wahlvorstands sowie vorbereitende Aufgaben