ASSOCIATE | RECHTSANWALT | LEHRBEAUFTRAGTER FÜR PRIVATES BAURECHT AN DER HOCHSCHULE FÜR TECHNIK IN STUTTGART

Annuar
Matulke

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Kompetenzen

Vita

Annuar Matulke berät schwerpunktmäßig zu allen Fragen an der Schnittstelle zwischen Vergaberecht und privatem Baurecht. Er unterstützt Mandanten bei der Konzeption und Durchführung von (Bau-)Vergaben und ist darüber hinaus auch in der Ausführungsphase tätig. Ein weiterer anwaltlicher Schwerpunkt von Herrn Matulke ist die Beratung von Auftragnehmern im Zusammenhang mit Vergütungs- und Bauzeitansprüchen oder der Abwehr von Mängelansprüchen.

  • Projektbegleitende Rechtsberatung
  • Privates Baurecht
  • Vergaberecht mit Schwerpunkt im Bauvergaberecht
  • Prozessführung
  • Lehrbeauftragter für Privates Baurecht an der Hochschule für Technik in Stuttgart seit 2025
  • Rechtsanwalt bei LUTZ | ABEL seit 2024
  • Zulassung als Rechtsanwalt 2024
  • Rechtsreferendariat am LG Mosbach 2022 – 2024
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg 2016 – 2021

Beiträge

09.03.2026

Bau- und Immobilienrecht, Vergaberecht

LUTZ | ABEL berät Klinikum Stuttgart bei innovativem Großprojekt - Zuschlag für Klinikneubau über 200 Mio. € erteilt

Der Zuschlag ist erteilt: Das Klinikum Stuttgart hat erfolgreich ein wegweisendes Vergabeverfahren für den Neubau eines hochmodernen Klinikgebäudes abgeschlossen. Die Kanzlei LUTZ | ABEL Rechtsanwalts PartG mbB hat die Ausschreibung umfassend vergabe- und vertragsrechtlich begleitet – von der strategischen Planung über die Marktkonsultation bis zur finalen Zuschlagserteilung

26.02.2025

Vergaberecht

Produktneutral ausschreiben – oder gleichwertig?

Der EuGH hat in einem bulgarischen Vorabvorlageverfahren entschieden, dass der nach bulgarischem Vergaberecht geforderte Zusatz „oder gleichwertig“ auch dann anzubringen ist, wenn Produkte mit einem Verweis auf eine technische Norm kategorisiert werden. Der Grundsatz der Produktneutralität verlangt dies nicht nur, wenn ein Leitfabrikat angegeben wird, sondern auch dann, wenn auf eine technische Norm verwiesen wird. Das gilt weiterhin auch, wenn es sich um eine harmonisierte europäische technische Norm handelt.