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Dr. Rainer
Kohlhammer

i

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Reputation

Vita

Referenzen

Dr. Rainer Kohlhammer berät und vertritt sowohl private und öffentliche Auftraggeber als auch Auftragnehmer in allen Fragen des Zivilen Baurechts. Auch wirkt er bei Vertragsverhandlungen und -gestaltungen im Zivilen Baurecht und Immobilienrecht (Kauf und Miete) mit. Als Mediator, Schlichter, Adjudikator, Schiedsrichter sowie Schiedsgutachter nach SL Bau überzeugt er als juristischer Berater sowie als Streitlöser, insbesondere durch ein hohes Maß an technischem Verständnis und Erfahrung in der Zusammenarbeit verschiedener Projektbeteiligter.

Aufgrund seiner Expertise und langjährigen Erfahrung ist er zudem ein gefragter Referent und Lehrbeauftragter in seinem Fachgebiet.

  • Privates Baurecht
  • Immobilienwirtschaftsrecht
  • Projektbegleitende Rechtsberatung
  • Wirtschaftsmediation
  • Schiedsverfahren
  • Handelsblatt & Best Lawyers: Einer der besten Rechtsanwälte im Baurecht (2019 – 2024), Immobilienwirtschaftsrecht (2016 – 2024) und Konfliktlösung (2024) in Deutschland
  • Legal 500 Deutschland & EMEA 2020: Empfohlener Anwalt
  • JUVE Handbuch 2016 | 2017: Oft empfohlener Anwalt
  • Mediator, Schlichter, Adjudikator, Schiedsrichter, Schiedsgutachter nach SL Bau seit 2017
  • Münchener Ausbildung zum Wirtschaftsmediator, 2015
  • Lehrbeauftragter der Sparkassenakademie Bayern und Baden Württemberg seit 2014, für Vergabe- und Vertragsrecht an der Universität Karlsruhe seit 2011
  • Rechtsanwalt bei LUTZ | ABEL seit 2013
  • Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht seit 2007
  • Zulassung als Rechtsanwalt, 1995
  • Promotion zum Dr. jur. in Heidelberg
  • Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg und Montpellier
  • Laufende Beratung und Vertretung von Bauunternehmen, u.a. R. Leitner GmbH & Co. Bauunternehmung KG, Hülskens Wasserbau GmbH & Co. KG, Hofmann Naturstein GmbH & Co. KG, SAR Anlagenbau GmbH, Franz Kassecker GmbH Tief- und Rohrleitungsbau und öffentlichen und privaten Auftraggebern, u.a. Stadt Dillingen, Bayerische Hausbau GmbH & Co. KG
  • Führen von Vertragsverhandlungen und Laufende Beratung von Immobilienprojekten (Kauf/Verkauf und Vermietung) in Süddeutschland, u.a. für Bayerische Hausbau GmbH & Co. KG, immosens GmbH und HI Wohnbau GmbH
  • Schiedsrichter und Adjudikator in diversen Verfahren

Einer der besten Rechtsanwälte im Baurecht, Immobilienwirtschaftsrecht und Konfliktlösung in Deutschland.

Handelsblatt & Best Lawyers 2024

Beiträge

16.03.2020

Bau- und Immobilienrecht

Rechtliche Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf Bauprojekte

Das Coronavirus breitet sich exponentiell aus und beeinflusst auch die Wirtschaft. Es ist wahrscheinlich, dass Baustellen nicht termingerecht fertiggestellt und unter anderem auch deshalb finanzielle Nachteile entstehen werden.

14.02.2020

Bau- und Immobilienrecht

Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat am 13.01.2020 den Referentenentwurf des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes an die deutschen Spitzenverbände versandt und Gelegenheit zur Stellungnahme bis 14.02.2020 gegeben. Er sieht eine grundlegende Reform des Wohnungseigentumsgesetzes vor.

06.02.2020

Bau- und Immobilienrecht

TOP Anwälte 2020 im Baurecht

Wir gratulieren Dr. Wolfgang Abel und Dr. Rainer Kohlhammer zur Empfehlung der WirtschaftsWoche als „TOP Anwälte 2020“ im Baurecht. Außerdem ist LUTZ | ABEL im Ranking der „TOP Kanzleien 2020“ im Baurecht gelistet.

22.05.2019

Bau- und Immobilienrecht

Berechnung der Vergütung bei Nullpositionen

"Lässt der Auftraggeber einzelne Positionen des Leistungsverzeichnisses nach Auftragserteilung vom Auftragnehmer nicht ausführen ("Nullpositionen"), kann der Auftragnehmer Vergütung für nicht erbrachte Leistungen nach § 8 VOB/B verlangen."

22.05.2019

Bau- und Immobilienrecht

Berechnung der Vergütung bei Nullpositionen

"Lässt der Auftraggeber einzelne Positionen des Leistungsverzeichnisses nach Auftragserteilung vom Auftragnehmer nicht ausführen ("Nullpositionen"), kann der Auftragnehmer Vergütung für nicht erbrachte Leistungen nach § 8 VOB/B verlangen."

22.08.2018

Bau- und Immobilienrecht

Kalkulierter Verlust ist vom Betrag her fortzuschreiben

Hat ein Auftragnehmer eine Leistungsposition mit einem geringeren Einheitspreis angeboten, als ihm selbst vom Nachunternehmer angeboten worden ist, so entspricht es dem Grundverständnis von § 2 Abs. 5 VOB/B, diesen kalkulierten Verlust betragsmäßig auf den Preis der geänderten Leistung fortzuschreiben.

24.11.2017

Bau- und Immobilienrecht

§ 642 BGB- Anspruch nur für den Zeitraum des Annahmeverzugs

Der Entschädigungsanspruch des § 642 BGB erfasst keine Kosten, die trotz des Annahmeverzugs des Bestellers aber erst nach dessen Beendigung anfallen. Bei dem Entschädigungsanspruch handelt es sich nicht um einen Schadensersatzanspruch, daher sind die §§ 249 ff. BGB nicht anwendbar.

14.03.2017

Bau- und Immobilienrecht

Das neue Bauvertragsrecht in Deutschland

Der Bundestag hat am 10.03.2017 das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung verabschiedet. Es soll für alle ab 01.01.2018 geschlossenen Verträge gelten. Es enthält eine Vielzahl von Neuregelungen und Änderungen, die von Verbrauchern, Bauunternehmen, Bauträgern und Architekten/Ingenieurin zu beachten sind.

22.09.2016

Bau- und Immobilienrecht

Veranstaltungshinweis | 19. Deutscher Baurechtstag

19. Deutscher Baurechtstag am 7. Oktober 2016 in München. Referent u.a.: Dr. Rainer Kohlhammer.

09.06.2016

Bau- und Immobilienrecht

Neues Bauvertragsrecht - Teil 1

Am 02.03.2016 hat das Kabinett den Referentenentwurf des „Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufmännischen Mängelhaftung“ beschlossen. Teil 1 der Beitragsserie erläutert insbesondere Neuerungen in Titel 9 „Werkvertrag und ähnliche Verträge“.

09.02.2015

Bau- und Immobilienrecht

LUTZ | ABEL gründet eigene Akademie und startet mit erstem Seminar

LUTZ | ABEL hat jüngst eine eigene Akademie ins Leben gerufen. Unter dem Logo LUTZ | ABEL AKADEMIE wird Ihnen ein ausgewähltes Weiterbildungsangebot unterbreitet.

17.05.2013

Bau- und Immobilienrecht

Prozessuales: Eine lediglich pauschale Bezugnahme auf Anlagen führt zur Unschlüssigkeit der Klage

Eine schlüssige Klage setzt voraus, dass Tatsachen vorgetragen werden, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet und erforderlich sind, das geltend gemachte Recht als in der Person des Klägers entstanden sein zu lassen. Das ist nicht der Fall, wenn pauschal Bezug auf Anlagen (hier: geprüftes Schlussrechnungsexemplar) genommen wird, um einen eigenen Anspruch (hier: Rückforderungsanspruch wegen Überzahlung) zu begründen, so OLG Zweibrücken, Urteil v. 20.06.2012 (Az.: 1 U 105/11), Nichtzulassungsbeschwerde durch BGH am 21.03.2012 (Az.: VII ZR 210/12) zurückgewiesen.

Top-Jurist im Privaten Baurecht.

Handelsblatt & Best Lawyers 2009

Publikationen

12.02.2020 | Treffpunkt Kommune (Online)

Serielles Bauen: Einwandfreies Fundament

09.06.2016 | LUTZ | ABEL

Neues Bauvertragsrecht - Teil 1

08.09.2015 | IBR 2015, 486

Bürge muss auf Verjährungseinrede hinsichtlich Hauptforderung verzichten: Klausel unwirksam!

08.09.2015 | IBR 2015, 484

Verjährung wird durch Kontaktaufnahme mit unzuständigem Mitarbeiter nicht unterbrochen!

04.12.2013 | IBR 2012, 546

BGH – Abbruch eines Bauwerks ist rechtzeitig anzukündigen!

04.12.2013 | IBR 2012, 3317

Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen: Teilurteil unzulässig!

04.12.2013 | IBR 2009, 1357

LG München I – Beitritt auf Seiten des Streitverkündungsempfängers unzulässig?

04.12.2013 | BauR 2012, 845 ff.

Wer trägt das Baugrundrisiko?

02.01.2012 | IMR 2012, 38

OLG Saarbrücken: Übertragung der Räumungspflicht – Wer haftet?