Kontakt
PARTNER | RECHTSANWALT | FACHANWALT FÜR BAU- UND ARCHITEKTENRECHT | WIRTSCHAFTSMEDIATOR | LEHRBEAUFTRAGTER DER UNIVERSITÄT KARLSRUHE | LEHRBEAUFTRAGTER DER SPARKASSENAKADEMIE BAYERN UND BADEN-WÜRTTEMBERG
Dr. Rainer
Kohlhammer
i
Kompetenzen
Reputation
Vita
Referenzen
Dr. Rainer Kohlhammer berät und vertritt sowohl private und öffentliche Auftraggeber als auch Auftragnehmer in allen Fragen des Zivilen Baurechts. Auch wirkt er bei Vertragsverhandlungen und -gestaltungen im Zivilen Baurecht und Immobilienrecht (Kauf und Miete) mit. Als Mediator, Schlichter, Adjudikator, Schiedsrichter sowie Schiedsgutachter nach SL Bau überzeugt er als juristischer Berater sowie als Streitlöser, insbesondere durch ein hohes Maß an technischem Verständnis und Erfahrung in der Zusammenarbeit verschiedener Projektbeteiligter.
Aufgrund seiner Expertise und langjährigen Erfahrung ist er zudem ein gefragter Referent und Lehrbeauftragter in seinem Fachgebiet.
- Privates Baurecht
- Immobilienwirtschaftsrecht
- Projektbegleitende Rechtsberatung
- Wirtschaftsmediation
- Schiedsverfahren
- Handelsblatt & Best Lawyers: Einer der besten Rechtsanwälte im Baurecht (2019 – 2024), Immobilienwirtschaftsrecht (2016 – 2024) und Konfliktlösung (2024) in Deutschland
- Legal 500 Deutschland & EMEA 2020: Empfohlener Anwalt
- JUVE Handbuch 2016 | 2017: Oft empfohlener Anwalt
- Mediator, Schlichter, Adjudikator, Schiedsrichter, Schiedsgutachter nach SL Bau seit 2017
- Münchener Ausbildung zum Wirtschaftsmediator, 2015
- Lehrbeauftragter der Sparkassenakademie Bayern und Baden Württemberg seit 2014, für Vergabe- und Vertragsrecht an der Universität Karlsruhe seit 2011
- Rechtsanwalt bei LUTZ | ABEL seit 2013
- Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht seit 2007
- Zulassung als Rechtsanwalt, 1995
- Promotion zum Dr. jur. in Heidelberg
- Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg und Montpellier
- Laufende Beratung und Vertretung von Bauunternehmen, u.a. R. Leitner GmbH & Co. Bauunternehmung KG, Hülskens Wasserbau GmbH & Co. KG, Hofmann Naturstein GmbH & Co. KG, SAR Anlagenbau GmbH, Franz Kassecker GmbH Tief- und Rohrleitungsbau und öffentlichen und privaten Auftraggebern, u.a. Stadt Dillingen, Bayerische Hausbau GmbH & Co. KG
- Führen von Vertragsverhandlungen und Laufende Beratung von Immobilienprojekten (Kauf/Verkauf und Vermietung) in Süddeutschland, u.a. für Bayerische Hausbau GmbH & Co. KG, immosens GmbH und HI Wohnbau GmbH
- Schiedsrichter und Adjudikator in diversen Verfahren
Einer der besten Rechtsanwälte im Baurecht, Immobilienwirtschaftsrecht und Konfliktlösung in Deutschland.
Beiträge
09.02.2015
Bau- und Immobilienrecht
LUTZ | ABEL gründet eigene Akademie und startet mit erstem Seminar
17.05.2013
Bau- und Immobilienrecht
Prozessuales: Eine lediglich pauschale Bezugnahme auf Anlagen führt zur Unschlüssigkeit der Klage
Top-Jurist im Privaten Baurecht.
Publikationen
12.02.2020 | Treffpunkt Kommune (Online)
09.06.2016 | LUTZ | ABEL
08.09.2015 | IBR 2015, 486
Bürge muss auf Verjährungseinrede hinsichtlich Hauptforderung verzichten: Klausel unwirksam!
08.09.2015 | IBR 2015, 484
Verjährung wird durch Kontaktaufnahme mit unzuständigem Mitarbeiter nicht unterbrochen!
04.12.2013 | IBR 2012, 546
BGH – Abbruch eines Bauwerks ist rechtzeitig anzukündigen!
04.12.2013 | IBR 2012, 3317
Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen: Teilurteil unzulässig!
04.12.2013 | IBR 2009, 1357
LG München I – Beitritt auf Seiten des Streitverkündungsempfängers unzulässig?
04.12.2013 | BauR 2012, 845 ff.
Wer trägt das Baugrundrisiko?
02.01.2012 | IMR 2012, 38
OLG Saarbrücken: Übertragung der Räumungspflicht – Wer haftet?