Corporate Governance in öffentlichen Unternehmen

Die Expertenkommission Deutscher Public Corporate Governance-Musterkodex hat am heutigen 07.01.2020 den Deutschen Public Corporate Governance-Musterkodex (D-PCGM) veröffentlicht. Er enthält Regelungen und Empfehlungen für die verantwortungsvolle Organisationsführung bei öffentlichen Verwaltungen und öffentlichen Unternehmen. Er ist damit besonders bedeutsam für die Gestaltungs- und Beratungspraxis öffentlicher Unternehmen.

Zum heutigen 07.01.2020 wurde der Public Corporate Governance-Musterkodex veröffentlicht. „Good Governance“ ist ein Schlagwort, unter dem verantwortungsvolle und nachhaltige Unternehmensführung verstanden wird. Öffentliche Unternehmen nehmen immer aktiver am Wirtschaftsleben teil und übernehmen wichtige öffentliche Aufgaben, u.a. Aufgaben der Daseinsvorsorge. Gleichzeitig ist den besonderen Anforderungen an die Eigentümer, die öffentliche Hand, Rechnung zu tragen.

Der D-PCGM versteht sich nicht als Ersatz für den Corporate Governance Kodex einer Gebietskörperschaft, vielmehr beinhaltet er Empfehlungen und Leitlinien, die bei der individuellen Entwicklung eines solchen Corporate Governance Kodex berücksichtigt werden können und sollten.

Aus Sicht der Verantwortlichkeiten bietet der Kodex wertvolle Hinweise für verantwortliche Organe und Geschäftsführer, bestehende Regelungen zu überprüfen bzw. – schon im Rahmen der allgemeinen Sorgfaltspflicht – weiter zu verbessern. Den besonderen Spannungsfeldern der öffentlichen Beteiligung (beispielsweise Legalitätsprinzip, Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung, demokratische Legitimation, etc.) soll dabei besonders Rechnung getragen werden.

Der Kodex enthält spezielle Regelungen und Empfehlungen zur Gesellschafterrolle, dem Beteiligungsmanagement, den Aufgaben und der Zusammensetzung des Aufsichtsorgans, Besonderheiten der Geschäftsführungsorgane (etwa Interessenkonflikte) sowie zu Risiko-, Integritäts- und Compliance-Management.

Öffentliche Unternehmen sollten ihre bestehenden Regelungen im Hinblick auf die Empfehlungen des aktuellen Public Corporate Governance-Kodex überprüfen und – individualisiert auf ihre eigenen Bedürfnisse und Gegebenheiten – anpassen.

Weitere detaillierte Beiträge zu den einzelnen Abschnitten des D-PCGM: