Aufsatz erschienen im "Betriebs Berater 2015, Heft 1"
Im Jahr 2014 hat die EU-Kommission über das Instrument der Beihilfenkontrolle eine Reihe von Fällen aufgegriffen, in denen multinational aktive Konzerne qua des Abschlusses gruppeninterner sog. Transferpreisvereinbarungen, die von den nationalen Steuerverwaltungen als Grundlage der Besteuerung der in einem bestimmten Mitgliedstaat veranlagten Konzerngesellschaften akzeptiert werden, ihre Gewinne in den Mitgliedstaaten mit dem jeweils niedrigsten Besteuerungsniveau anfallen lassen können. Abseits aller öffentlichen Begeisterung über dieses Vorgehen gegen eine von einer breiten Mehrheit der Bevölkerung der EU-Bürger und -Steuerzahler als unfair empfundene Praxis will dieser Beitrag untersuchen, welche Fragen nach dem europäischen Beihilfenrecht die entscheidenden sind und wie deren Beantwortung aussehen könnte. Er versteht sich darüber hinaus als Leitfaden für den Steuerberater, der sich derartigen Fragen gegenübersieht.