Übersicht: Die Corona-Soforthilfen in allen Bundesländern

Frank Hahn

Bund und Länder haben u.a. Soforthilfeprogramme auf den Weg gebracht, um vor allem die kleinen und mittelgroßen Unternehmen zu unterstützen. Die Einführung der Bundesmittel hat dazu geführt, dass in einigen Bundesländern die Landesmittel angepasst wurden. Eine Übersicht dazu finden Sie hier.

16.04.2020 | Venture Capital / M&A

Am 27. März hat der Bundesrat ein umfassendes Hilfspaket für Unternehmen beschlossen. Über die Bundesländer, die für die Antragstellung und Auszahlung zuständig sind, werden Soforthilfen für kleine Unternehmen geleistet. Die Voraussetzungen können sie unserem Beitrag entnehmen.

Die Bundesländer haben unterschiedlich auf die Einführung der Bundes-Soforthilfen reagiert:

  • In einigen Bundesländern sind weiterhin landeseigene Soforthilfe-Programme in Kraft. Die Frage der Zulässigkeit einer Kumulation von Soforthilfen des Bundes und des entsprechenden Landes wird unterschiedlich geregelt.
  • Andere Länder haben das Landesprogramm nun für größere Unternehmen, die nicht im Rahmen der Bundes-Soforthilfe antragsberechtigt sind, angepasst.
  • Wiederum weitere Bundesländer bieten neben dem Bundes-Soforthilfeprogramm zum Teil zinslose Überbrückungskredite für die durch die Corona-Krise verursachten Liquiditätsengpässe.

In der nachfolgenden Übersicht stellen wir die Kombination von Landes- und Bundes-Soforthilfen dar.

Hierbei gilt grundsätzlich: Für das gesamte Unternehmen mit allen Betriebsstätten sollte nur einmal ein Antrag auf die Förderung des Bundes gestellt werden, auch wenn sich die Betriebsstätten in diversen Bundesländern befinden. Die Prüfung der Ansprüche verbundener Unternehmen auf Soforthilfeleistungen bedarf grundsätzlich einer Einzelfallanalyse, bei der wir Sie gerne unterstützen.

Für alle unten aufgelisteten Finanzierungshilfen (Soforthilfen sowie Direktkredite der Staatsbanken) gilt, dass sie auf die Linderung der Folgen der Corona-Krise zielen, weswegen sie nicht für Unternehmen bestimmt sind, die sich am 31.12.2020 in Schwierigkeiten befunden haben.

Wenn in der landeseigenen Ausgestaltung von den weitgehend übernommenen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der Bundes-Soforthilfe grundlegend abgewichen wird, weisen wir darauf hin.

 

Baden-Württemberg

Antragstellung bei und Vorprüfung durch IHK und HWK, Bewilligung durch L-Bank

wm.baden-wuerttemberg.de/soforthilfecorona

Maximale Förderbeträge für ...  Landes-Soforthilfe  Bundes-Soforthilfe  Kumulation / Gesamtbetrag
Solo-Selbstständige  0 (bis 9. April: 9.000)  9.000  NEIN* / 9.000
mehr als 1 bis 5 Mitarbeiter  0 (bis 9. April: 9.000)  9.000  NEIN* / 9.000
mehr als 5 bis 10 Mitarbeiter  0 (bis 9. April: 15.000)  15.000  NEIN* / 15.000
mehr als 10 bis 50 Mitarbeiter  30.000  0  30.000

Landesbesonderheiten:
Das Landesprogramm wurde an die Konditionen des Bundesprogramms angepasst.

  • Antragstellung erfolgt in einem Antragsverfahren anhand zwei für die Bundes- und Landes-Soforthilfe unterschiedlichen Antragsformulare.
  • Ein zweiter Antrag auf Bundes-Soforthilfe ist nur dann zu stellen, soweit ein weiterer Förderbetrag beantragt wird, der den Gesamtbetrag insgesamt nicht überschreitet.

 

Bayern

Regierungen und Landeshauptstadt München

www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/

Maximale Förderbeträge für ...  Landes-Soforthilfe  Bundes-Soforthilfe  Kumulation / Gesamtbetrag
Solo-Selbstständige  5.000  9.000  NEIN / 9.000
mehr als 1 bis 5 Mitarbeiter  5.000  9.000  NEIN / 9.000
mehr als 5 bis 10 Mitarbeiter  7.500  15.000  NEIN / 15.000
mehr als 10 bis 50 Mitarbeiter  30.000  0  30.000
mehr als 50 bis 250 Mitarbeiter  50.000  0  50.000

Landesbesonderheiten:

Das Landesprogramm tritt hinter dem Bundesprogramm zurück:

  • Es erfolgt nur eine Antragstellung, bzw. eine erneute Antragstellung, falls sich die neue Kombination des Landes- und Bundesprogrammes vorteilhafter auswirkt.
  • Das Antragsformular erkennt automatisch anhand der Mitarbeiterzahl, welches der Programme vorteilhafter ist.
  • Im Antrag ist die Gesamthöhe des Liquiditätsengpasses zu fordern. Die bereits erhaltene Sofort-Hilfe wird bei der Auszahlung berücksichtigt und der Differenzbetrag bis zum Gesamtbetrag ausgezahlt.
  • Ab 20. April können Landwirte und wirtschaftlich tätige gemeinnützige GmbH mit mehr als 10 Mitarbeitern einen Antrag stellen.

 

Berlin

Investitionsbank Berlin (IBB)

www.ibb.de/coronahilfen

Maximale Förderbeträge für ...  Landes-Soforthilfe  Bundes-Soforthilfe  Kumulation / Gesamtbetrag
Solo-Selbstständige  0 (bis 1. April: 5.000)  9.000  JA* / 9.000
mehr als 1 bis 5 Mitarbeiter  0 (bis 1. April: 5.000)  9.000  JA* / 9.000
mehr als 5 bis 10 Mitarbeiter  0  15.000  15.000

Landesbesonderheiten:

Ein ursprüngliches Landesprogramm wurde durch das Bundesprogramm ersetzt. Wurden nur Landesmittel (d.h. vor der Umsetzung des Bundesprogramms) beantragt, kann ein Antrag erneut auf Bundes-Soforthilfe gestellt werden.

Rettungsbeihilfe Corona: Direktdarlehen von der IBB

  • Antragsberechtigt: Kleine und mittlere Unternehmen (bis 250 Mitarbeiter und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. oder einem Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. „KMU“):
  • Zinsloses Kredit bis zu einer Höhe von 500.000 mit einer Laufzeit von bis zu 2 Jahren
  • In begründeten Ausnahmefällen bis zu 2,5 Mio. mit Zinssatz i. H. v. 4 % p.a.
  • selbstschuldnerische Bürgschaft in Darlehenshöhe obligatorisch

Anmerkung: Zur Zeit (Stand: 14. April.2020) ist wegen der hohen Nachfrage keine Antragstellung möglich.

 

Brandenburg

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/soforthilfe-corona-brandenburg

Maximale Förderbeträge für ...  Landes-Soforthilfe  Bundes-Soforthilfe  Kumulation / Gesamtbetrag
Solo-Selbstständige  9.000  9.000  NEIN / 9.000
mehr als 1 bis 5 Mitarbeiter  9.000  9.000  NEIN / 9.000
mehr als 5 bis 10 Mitarbeiter  15.000  15.000  NEIN / 15.000
mehr als 10 bis 15 Mitarbeiter  15.000  0  15.000
mehr als 15 bis 50 Mitarbeiter  30.000  0  30.000
mehr als 50 bis 100 Mitarbeiter  60.000  0  60.000

Landesbesonderheiten:

Das Bundesprogramm ist in dem Landesprogramm bereits „enthalten“:

  • Bei der Antragstellung wird zwischen einem Landes- und Bundesprogramm nicht unterscheidet, Soforthilfen für Anträge mit bis zu 10 Beschäftigten werden aus Bundesmitteln, wenn möglich, gewährt.
  • Landwirte sind nicht antragsberechtigt.

 

Bremen

BAB Bremer Aufbau Bank

BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH

www.babbremen.de/bab/coronasoforthilfe.html

www.bis-bremerhaven.de/corona-soforthilfe-erweitert.99081.html

Maximale Förderbeträge für ...  Landes-Soforthilfe  Bundes-Soforthilfe  Kumulation / Gesamtbetrag
Solo-Selbstständige  0  9.000  9.000
mehr als 1 bis 5 Mitarbeiter  0  9.000  9.000
mehr als 5 bis 10 Mitarbeiter  0  15.000  15.000

mehr als 10 bis 49 Mitarbeiter und

bis zu 10 Mio. Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme

  20.000  0  20.000

Landesbesonderheiten:

Gesondertes Bundes- und Landes-Soforthilfeantragsverfahren:

Wenn ein Antrag auf Landes-Soforthilfe vor Umsetzung des Bundesprogramms gestellt wurde, wird dieser im Rahmen der Bundes-Soforthilfe berücksichtigt und gegebenenfalls in voller Höhe angerechnet. Ein zweiter Antrag ist nicht erforderlich, sofern der angegebene Förderungsbedarf sich nicht erhöht hat.

 

Hamburg

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/hcs

Maximale Förderbeträge für ...  Landes-Soforthilfe  Bundes-Soforthilfe  Kumulation / Gesamtbetrag
Solo-Selbstständige  2.500*  9.000  JA / 11.500
mehr als 1 bis 5 Mitarbeiter  5.000  9.000  JA / 14.000
mehr als 5 bis 10 Mitarbeiter  5.000  15.000  JA / 20.000
mehr als 10 bis 50 Mitarbeiter  25.000  0  25.000
mehr als 50 bis 250 Mitarbeiter  30.000  0  30.000

Landesbesonderheiten:

Ein einheitliches Antragsverfahren

  • Solo-Selbstständige erhalten neben der Förderung zur Deckung des Liquiditätsengpasses aus Mitteln des Bundes eine zusätzliche pauschale Förderung in Höhe von 2.500.
  • Gemeinnützige Unternehmen ebenfalls antragsberechtigt

 

Hessen

Regierungspräsidium Kassel

wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info/soforthilfe-fuerselbststaendige-freiberufler-undkleine-betriebe

Maximale Förderbeträge für ...  Landes-Soforthilfe  Bundes-Soforthilfe  Kumulation / Gesamtbetrag
Solo-Selbstständige  10.000  9.000  NEIN / 10.000
mehr als 1 bis 5 Mitarbeiter  10.000  9.000  NEIN / 10.000
mehr als 5 bis 10 Mitarbeiter  20.000  15.000  NEIN / 20.000
mehr als 10 bis 50 Mitarbeiter  30.000  0  30.000

Landesbesonderheiten:

Landessoforthilfeprogramm aus Bundes- und Landesmitteln.

  • Mögliche Entschädigungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz sowie zustehende Versicherungsleistungen aus Absicherung von Betriebsunterbrechungen oder Betriebsausfall sowie Leistungen Dritter werden auf den Zuschuss angerechnet
  • Eine Kumulierung mit sonstigen staatlichen oder EU-Hilfen zum Ausgleich der durch die COVID-19-Pandemie ausgelösten Liquiditätsengpässe im Rahmen der beihilferechtlichen Vorgaben ist möglich.

Hessen-Mikroliquidität: Direktdarlehen von der WiBank

  • Antragsberechtigt: Natürliche Personen, die unternehmerisch tätig sind, und Freiberufler mit maximal 50 Mitarbeiter
  • Kredit i. H v. 3.000 bis 35.000
  • Zinssatz 0,75 % p.a.
  • Bei einer Darlehenslaufzeit von 7 Jahren sind zwei Jahre tilgungsfrei.
  • Außerplanmäßige Tilgungen sind kostenfrei möglich.

Liquiditätshilfe für KMU: Direktdarlehen von der WiBank

  • Kredit i. H. v. 5.000 bis 200.000.
  • Kredit für Unternehmen mit Sitz außerhalb Hessens mit einer hessischen Betriebsstätte: Je hessischem Vollzeitarbeitsplatz maximal 25.000
  • Keine Besicherung erforderlich
  • Nachrangdarlehen
  • 2 Jahre endfällig (Festzinssatz 1,25 % p.a. ODER 5 Jahre Ratentilgung mit 2 Tilgungsfreijahren (aktueller Festzinssatz 1,40 % p.a, Stand: 14. April)
  • Kofinanzierung in Höhe von mindestens 20% des WIBank-Darlehens durch ein Darlehen der Hausbank

 

Mecklenburg-Vorpommern

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI-MV)

www.lfimv.de/foerderungen/coronasoforthilfe

Maximale Förderbeträge für ...  Landes-Soforthilfe  Bundes-Soforthilfe  Kumulation / Gesamtbetrag
Solo-Selbstständige  0  9.000  9.000
mehr als 1 bis 5 Mitarbeiter  0  9.000  9.000
mehr als 5 bis 10 Mitarbeiter  0  15.000  15.000
mehr als 10 bis 24 Mitarbeiter  40.000  0  40.000
mehr als 49 bis 100 Mitarbeiter  60.000  0  60.000

Landesbesonderheiten:

Landessoforthilfeprogramm aus Bundes- und Landesmitteln

  • Identische Antragsbedingungen im Rahmen von einem vereinheitlichten Landesantragsverfahren.

Ehrenamtsstiftung Mecklenburg-Vorpommern:

  • Zuschuss für Vereine und gemeinnützige Einrichtungen
  • Zuschuss bis zu 1.000, in besonderen Fällen bis zu 3.000

 

Niedersachsen

Investitions- und Förderbank Niedersachsen – Nbank

https://www.nbank.de/Blickpunkt/Uebersicht-der-Hilfsprogramme/Bundesfoerderprogramm-Soforthilfen-f%C3%BCr-Kleine-Unternehmen/index-3.jsp

Maximale Förderbeträge für ...  Landes-Soforthilfe  Bundes-Soforthilfe  Kumulation / Gesamtbetrag
Solo-Selbstständige  0 (bis 1. April: 3.000)  9.000  NEIN* / 9.000
mehr als 1 bis 5 Mitarbeiter  0 (bis 1. April: 3.000)  9.000  NEIN* / 9.000
mehr als 5 bis 10 Mitarbeiter  0 (bis 1. April: 5.000)  15.000  NEIN* / 15.000
mehr als 10 bis 30 Mitarbeiter  20.000  0  20.000
mehr als 30 bis 49 Mitarbeiter  25.000  0  25.000

Landesbesonderheiten:

Landessoforthilfeprogramm aus Bundes- und Landesmitteln

  • Eine bereits erhaltene Soforthilfe aus dem vorausgegangenen Landesprogramm (ohne finanzielle Unterstützung des Bundes) wird auf diese Soforthilfe in voller Höhe angerechnet, wobei ein neuer Antrag auf die Bundes-Soforthilfe zu stellen ist, falls ein höherer Liquiditätsengpass besteht oder falls noch keine Rückmeldung von der NBank erhalten wurde (die Anrechnung erfolgt durch die NBank).
  • Identische Antragsbedingungen im Rahmen eines vereinheitlichten Landesantragsverfahrens.

Niedersachsen-Liquiditätskredit: Direktkredit für KMU von der NBank

  • Kredit i. H. v. 5.000 bis 50.000
  • Die Darlehenslaufzeit beträgt 10 Jahre.
  • Zinsen: 2 Jahre zinslos. Die NBank wird vor Ablauf dieses Zeitraumes ein Zinsangebot für die weitere Laufzeit unterbreiten.
  • Zwei Jahre tilgungsfrei.
  • Eine vorzeitige ganz oder teilweise außerplanmäßige Tilgung ist ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung jederzeit möglich.
  • Keine Besicherung erforderlich

 

Nordrhein-Westfalen

Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster

https://wirtschaft.nrw/corona

Maximale Förderbeträge für ...  Landes-Soforthilfe  Bundes-Soforthilfe  Kumulation / Gesamtbetrag
Solo-Selbstständige  0  9.000  9.000
mehr als 1 bis 5 Mitarbeiter  0  9.000  9.000
mehr als 5 bis 10 Mitarbeiter  0  15.000  15.000
mehr als 10 bis 50 Mitarbeiter  25.000  0  25.000

Landesbesonderheiten:

Landessoforthilfeprogramm aus Bundes- und Landesmitteln.

  • Identische Antragsbedingungen im Rahmen von einem vereinheitlichten Landesantragsverfahren.
  • Aufgrund der hohen Anzahl der Betrugsfällen ist zurzeit (Stand: 16. April) keine Antragstellung möglich.

 

Rheinland-Pfalz

Investitions- und Strukturbank RP (ISB)

https://isb.rlp.de/corona-soforthilfe.html

Maximale Förderbeträge für ...  Landes-Soforthilfe  Bundes-Soforthilfe  Kumulation / Gesamtbetrag
Solo-Selbstständige  0  9.000  9.000
mehr als 1 bis 5 Mitarbeiter  0  9.000  9.000
mehr als 5 bis 10 Mitarbeiter  0  15.000  15.000
mehr als 10 bis 30 Mitarbeiter  9.000*  0  9.000*

Landesbesonderheiten:

Corona Soforthilfe Kredit: Direktkredit für KMU von der ISB

  • Antragsberechtigt: Solo-Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen (inkl. Landwirte) bis 30 Mitarbeiter
  • Kredit i. H. v. 10.000 für Antragsteller mit bis 10 Mitarbeiter, Festzinssatz 1,00% p. a.
  • Kredit i. H. v. 30.000, Festzinssatz 1,00 % p. a., + Zuschuss i. H. v. 9.000 (30 % des Kreditbetrages) für Antragsteller mit mehr als 10 bis 30 Mitarbeiter
    • Eine eigenständige Beantragung des Landeszuschusses ohne einen Kredit ist ausgeschlossen.
    • Die Auszahlung des Landeszuschusses erfolgt separat direkt an den Antragsteller. Im Fall der Nichtinanspruchnahme des Kredites ist ein bereits ausgezahlter Landeszuschuss vom Antragsteller zurückzuzahlen.
  • Antragstellung via Hausbankverfahren, 100 % Haftungsfreistellung für das durchleitende Kreditinstitut
  • Tilgung zwischen 31.03.2022 und 31.03.2026 in 17 gleichhohen vierteljährlichen Raten.

 

Saarland

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes

www.corona.wirtschaft.saarland.de

Maximale Förderbeträge für ...  Landes-Soforthilfe  Bundes-Soforthilfe  Kumulation / Gesamtbetrag
Solo-Selbstständige  0 (bis 2. April: 3.000)  9.000  NEIN* / 9.000
mehr als 1 bis 5 Mitarbeiter  0 (bis 2. April: 6.000)  9.000  NEIN* / 9.000
mehr als 5 bis 10 Mitarbeiter  0 (bis 2. April: 10.000)  15.000  NEIN* / 10.000
mehr als 10 bis 24 Mitarbeiter  15.000  0  15.000
mehr als 24 bis 49 Mitarbeiter  20.000  0  20.000
mehr als 49 bis 100 Mitarbeiter  25.000  0  25.000

Landesbesonderheiten:

Gesonderte Landes- und Bundes-Soforthilfeprogramme

Bundes-Soforthilfeprogramm

  • Wenn vor dem 2. April Landes-Soforthilfe beantragt wurde, kann ein zweiter Antrag im Rahmen des Bundesprogrammes gestellt werden.
  • Der Gesamtbetrag der geforderten Soforthilfe darf die Höhe der Bundes-Soforthilfe nicht überschreiten.

Neues Landes-Soforthilfeprogramm

  • Weitere Details und Antragstellung in der Woche vom 13. April geplant.

Sofort-Kredit-Saarland: Direktkredit von der SIKB

  • Kredit bis zu 500.000,00 je Kreditnehmereinheit (mehrere Anträge bis zum Höchstbetrag sind möglich) und:
    • bis zu 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
    • den aktuellen Liquiditätsbedarf des antragstellenden Unternehmens für die nächsten 18 Monate bei KMU bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder
    • die doppelten Lohnkosten des Unternehmens im Jahre 2019.
  • Kredit ohne Nachrangabrede
    • Festzinssatz 2,99 % für die gesamte Laufzeit
    • Laufzeit: bis zu 6 Jahre bei grundsätzlich 1 tilgungsfreien Anlaufjahr
  • Kredit mit Nachrangabrede
    • Festzinssatz für die gesamte Laufzeit, bestimmt aufgrund der Entwicklung des Kapitalmarktes und der Bonität des Kreditnehmers am Tag der Zusage
    • Laufzeit: 10 Jahre bei 5 tilgungsfreien Anlaufjahren

 

Sachsen

Sächsische Aufbaubank -Förderbank (SAB)

www.sab.sachsen.de/

Maximale Förderbeträge für ...  Landes-Soforthilfe  Bundes-Soforthilfe  Kumulation / Gesamtbetrag
Solo-Selbstständige  0  9.000  9.000
mehr als 1 bis 5 Mitarbeiter  0  9.000  9.000
mehr als 5 bis 10 Mitarbeiter  0  15.000  15.000

Landesbesonderheiten:

Sachsen hilft sofort: Direktdarlehen von der SAB

  • Antragstellung: Bis 30. September 2020
  • Antragsberechtigt: Solo-Selbständige, Freiberufler und kleine Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 1 Mio.
    • Prognose für einen Umsatzrückgang beträgt mindestens 20 % für das laufende Geschäftsjahr aufgrund der Auswirkungen der Coronakrise.
    • Zinsloser Kredit i. H. v. 5.000 bis 50.000
    • In besonders zu begründenden Ausnahmefällen im Einzelfall ein Höchstbetrag von bis zu 100.000 nach einem Zeitraum von vier Monaten im Rahmen einer Aufstockung.
  • Antragsberechtigt: Mittelständische Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Sachsen mit bis zu 100 Mitarbeitern und mit einem Jahresumsatz im Jahr 2019 über 1 Mio.
    • Prognose für einen Umsatzrückgang beträgt mindestens 20 % für das laufende Geschäftsjahr aufgrund der Auswirkungen der Coronakrise.
    • Erklärung der Hausbank, Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers erforderlich
    • Zinsloser Kredit i. H. v. 5.000 bis 100.000
  • Laufzeit: 10 Jahre, davon bis zu 3 tilgungsfreie Jahre möglich
    • Sondertilgungen jederzeit möglich
    • Bei Tilgung des Darlehens in Höhe von 90 % der Darlehenssumme innerhalb von drei Jahren nach Darlehensgewährung wird der restliche Darlehensbetrag erlassen.
  • Keine Besicherung erforderlich
  • Nachrangdarlehen

Soforthilfe-Darlehen SMEKUL: Direktdarlehen für die KMU in der Landwirtschaft von der SAB

  • Antragstellung: Bis 31. August 2020
  • Antragsberechtigt: KMU der Landwirtschaft, der Fischerei und der Forstwirtschaft mit bis zu 100 Mitarbeitern
  • Kredit i. H. v. 5.000 bis 100.000 und bis zu H. v.:
    • dem Doppelten der jährlichen Lohnkosten des Begünstigten (einschließlich Sozialabgaben sowie der Personalkosten von Subunternehmen, welche am Standort des Unternehmens arbeiten) für 2019 (oder für das letzte verfügbare Jahr) oder
    • 25 % des Gesamtumsatzes des Begünstigten im Jahr 2019
  • Festzinssatz 0,4 % p. a.
  • Laufzeit 6 Jahre, davon 2 Jahre tilgungsfrei
  • Sonderzahlungen sind jederzeit möglich

 

Sachsen-Anhalt

Investitionsbank Sachsen-Anhalt

https://www.ib-sachsen-anhalt.de/temp-corona-soforthilfe.html

Maximale Förderbeträge für ...  Landes-Soforthilfe  Bundes-Soforthilfe  Kumulation / Gesamtbetrag
Solo-Selbstständige  0  9.000  9.000
mehr als 1 bis 5 Mitarbeiter  0  9.000  9.000
mehr als 5 bis 10 Mitarbeiter  0  15.000  15.000
mehr als 10 bis 25 Mitarbeiter  20.000  0  20.000
mehr als 25 bis 50 Mitarbeiter  25.000  0  25.000

Landesbesonderheiten:

Landessoforthilfeprogramm aus Bundes- und Landesmitteln

  • Identische Antragsbedingungen im Rahmen von einem vereinheitlichten Landesantragsverfahren.

Sachsen-Anhalt Zukunft: Direktdarlehen für KMU von der Investitionsbank Sachsen-Anhalt

  • Antragsberechtigte: Unternehmen bis zu 50 Mitarbeiter
  • Darlehen i. H. v. 10.000 bis 150.000
  • 2 Jahre zins- und tilgungsfrei
  • Keine Besicherung erforderlich

 

Schleswig-Holstein

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

www.ibsh.de/infoseite/corona-beratungfuer-unternehmen/

Maximale Förderbeträge für ...  Landes-Soforthilfe  Bundes-Soforthilfe  Kumulation / Gesamtbetrag
Solo-Selbstständige  0  9.000  9.000
mehr als 1 bis 5 Mitarbeiter  0  9.000  9.000
mehr als 5 bis 10 Mitarbeiter  0  15.000  15.000
mehr als 10 bis 50 Mitarbeiter  30.000   30.000

Landesbesonderheiten:

Gesonderte Landes- und Bundes-Soforthilfeprogramme

 

Thüringen

Thüringer Aufbaubank

Die Antragsannahme sowie Vorprüfungen erfolgen auch über
die IHKn und HWKn.

www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Soforthilfe-Corona-2020

Maximale Förderbeträge für ...  Landes-Soforthilfe  Bundes-Soforthilfe  Kumulation / Gesamtbetrag
Solo-Selbstständige  0 (bis 2. April: 5.000)  9.000  NEIN* / 9.000
mehr als 1 bis 5 Mitarbeiter  0 (bis 2. April: 5.000)  9.000  NEIN* / 9.000
mehr als 5 bis 10 Mitarbeiter  0 (bis 2. April: 10.000)  15.000  NEIN* / 15.000
mehr als 10 bis 25 Mitarbeiter  20.000  0  20.000
mehr als 25 bis 50 Mitarbeiter  30.000  0  30.000

Landesbesonderheiten:

Landessoforthilfeprogramm aus Bundes- und Landesmitteln