In jedem Unternehmen kommt es einmal zu Compliance-Verstößen. Die Geschäftsleitung ist verpflichtet, diese aufzuklären. Anderenfalls macht sie sich möglicherweise schadensersatzpflichtig. Die anzustellenden internen Ermittlungen können Unternehmen vor große Herausforderungen stellen: Im EQS-Compliance-Talk wurden die typischen Fallstricke aus der Praxis beleuchtet – von der Hausdurchsuchung bis zum Settlement. Rechtsanwalt Dr. Kilian K. Eßwein referierte zum Thema "Mitarbeiteramnestien als hilfreiches Werkzeug zur Aufklärung: Rahmenbedingungen, Gesellschaftsrechtliche Schwerpunkte und Bestandteil“. Das Video finden Sie im Nachgang: