Das Ende der Sanierungstarifverträge?

Dr. Henning Abraham

Dr. Henning Abraham

Das BAG bestätigte seinen Rechtsprechungswechsel zur Verdrängung von Sanierungstarifverträgen durch arbeitsvertragliche Bezugnahmeklauseln. Dr. Henning Abraham erklärt in einem Beitrag auf efarbeitsrecht.net, ob dies das Ende für das Instrument des Sanierungstarifvertrags bedeutet.

29.05.2019 | Arbeitsrecht

Sanierungstarifverträge stellen in der betrieblichen Praxis für (ehemals) tarifgebundene Unternehmen ein beliebtes Instrument zur Bewältigung von Unternehmenskrisen dar. Im Gegenzug für einen Entgeltverzicht der Belegschaft werden in der Regel Beschäftigungsgarantien gewährt. Fragen wirft allerdings das Verhältnis eines solchen (Haus-)Sanierungstarifvertrags zu den aufgrund einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel geltenden Flächentarifverträgen auf. Das BAG hat im Jahr 2018 seine bisherige, sanierungstarifvertragsfreundliche Rechtsprechung aufgegeben und dieses Instrument insoweit ausgehebelt, wie in dem Unternehmen Bezugnahmeklauseln verwendet werden, die nicht lediglich als Gleichstellungsabreden auszulegen sind. Unternehmen müssen dieses Instrument nunmehr deutlich kritischer bewerten.

Zum Beitrag gelangen Sie hier.