erschienen in der "Immobilien Zeitung" Nr. 31 vom 07.08.2014
Die erstmals durch die Neufassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) von 2009 eingeführte Baukostenvereinbarung sollte Bauherren die Kalkulation der Kosten für ihre Planer erleichtern. Nun allerdings haben die Karlsruher Bundesrichter diese HOAI-Regelung für unwirksam erachtet.
Unser Partner Dr. Christoph Lichtenberg, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, erläutert die Hintergründe und gibt Hinweise, wie Bauherren die Honorarhöhe dennoch im Griff behalten können.
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