Rechtsanwalt Christoph Richter erläutert Anhaltspunkte für eine kartellrechtliche Einordnung von Wettbewerberkontakten. Außerdem wird diskutiert, welche Maßnahmen Unternehmen ergreifen können, um sich vor Fehlverhalten zu schützen und welche Handlungsmöglichkeiten im Falle der (internen) Aufdeckung von Kartellrechtsverstößen bestehen.
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