ASSOCIATE | RECHTSANWALT

Dr. Philipp
Knitter

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Kompetenzen

Reputation

Vita

Dr. Philipp Knitter berät Unternehmen und die öffentliche Hand im Zusammenhang mit Digitalisierungsprojekten. Seine Beratung umfasst sämtliche Fragen des IT- und Datenrechts.
Einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit bilden die Themen Künstliche Intelligenz (KI) und Datenökonomie sowie die damit verbundene Regulatorik.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Datenschutz- und Persönlichkeitsrecht sowie in der Verteidigung gegen solche Ansprüche.

  • IT-Recht
  • Datenschutzrecht
  • Markenrecht
  • Urheberrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Dissertationspreis des Deutschen Arbeitsgerichtsverband e.V. (DArbGV) für die Dissertation "Digitale Weisungen", 2023
  • Wissenschaftspreis der Stiftung “Theorie und Praxis des Arbeitsrechts” für die Dissertation “Digitale Weisungen”, 2022
  • Hugo Sinzheimer Preis für die Dissertation “Digitale Weisungen”, 2022
  • Rechtsanwalt bei LUTZ | ABEL seit 2023
  • Zulassung als Rechtsanwalt 2023
  • Rechtsreferendariat in Hamburg mit Stationen u.a. im Bundesministerium für Arbeit und Soziales und mehreren international tätigen Wirtschaftskanzleien
  • Wissenschaftliche Mitarbeit in mehreren internationalen Großkanzleien in den Bereichen Arbeitsrecht, Restrukturierung und Insolvenz
  • Promotion zum Dr. jur. an der Bucerius Law School in Hamburg, 2022
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School und am Chicago – Kent College of Law, USA, 2013-2018

Beiträge

20.10.2025

Tech Law (IT- und Datenrecht)

Rechtssicherheit durch KI-Policy: Leitplanken für den rechtskonformen Einsatz von KI-Tools im Unternehmen

Viele Unternehmen setzen KI-Tools ein oder dulden zumindest deren Nutzung. Eine unkoordinierte Nutzung ohne Vorgaben durch eine interne Policy birgt erhebliche Rechtsrisiken.

12.08.2025

IP-Recht, Tech Law (IT- und Datenrecht)

Cloud-Dienste: Zwingende Fristen für Providerwechsel durch den Data Act

Der Data Act bestimmt, innerhalb welcher Fristen Kunden ihre Cloud-Dienste (IaaS, PaaS, SaaS etc.) kündigen dürfen und wie viel Zeit der Wechsel zu einem anderen Dienst dauern darf. Das hat erhebliche Auswirkungen auf die Vertragsgestaltung.

28.07.2025

Tech Law (IT- und Datenrecht)

KI-Assistent im Unternehmen: Vier Schritte zur rechtssicheren Einführung von M365 Copilot

Microsoft 365 Copilot bietet KI-Power für Unternehmen – doch bei der Einführung sind wichtige rechtliche, technische und organisatorische Schritte erforderlich. Dieser Beitrag zeigt, worauf es ankommt.

20.01.2025

Tech Law (IT- und Datenrecht)

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Welche Produkte und Dienstleistungen müssen „barrierefrei“ werden?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet zahlreiche Unternehmen, ihre Produkte und Dienstleistungen ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei anzubieten. Hiervon ist ein Großteil von Online-Angeboten im B2C-Bereich betroffen.

25.09.2024

Tech Law (IT- und Datenrecht)

NIS-2-Richtlinie: Neue Cybersicherheitsanforderungen für Unternehmen

Am 17. Oktober 2024 endet die Umsetzungsfrist für die NIS-2-Richtlinie (RL (EU) 2022/2555) . Die NIS-2-Richtlinie zielt darauf ab, das Cybersicherheitsniveau in der EU insgesamt zu erhöhen. Im Unterschied zu der bisherigen Regulierung (insb. KRITIS) wird ein breiterer Regelungsansatz gewählt, der zahlreiche Sektoren in den Blick nimmt: Allein in Deutschland sind über 30.000 Unternehmen betroffen, sobald die Richtlinie ins nationale Recht umgesetzt wird.

28.08.2024

Tech Law (IT- und Datenrecht)

Cloud-Computing-Dienste im Gesundheitswesen – welche Anforderungen stellt der neue § 393 SGB V?

Mit Wirkung zum 1. Juli 2024 ist der § 393 SGB V in seiner neuen Fassung in Kraft getreten und verschärft die Pflichten beim Einsatz von Cloud-Computing-Diensten im Gesundheitswesen erheblich. Hierzu gehört auch eine Zertifizierungspflicht.

27.06.2024

Tech Law (IT- und Datenrecht)

Die KI-Verordnung kommt – Risikoklassifizierung am Beispiel von KI-Systemen im Arbeitskontext

Die KI-Verordnung (KI-VO) wurde offiziell verkündet. Da die ersten Verbote bereits ab 2. Februar 2025 greifen, müssen Anbieter und Betreiber schon jetzt evaluieren, ob ihre KI-Systeme unter eine der verbotenen Praktiken fallen oder sich so gestalten lassen, dass sie „nur“ Hochrisiko-KI-Systeme sind – vor dieser Aufgabe stehen insbesondere Arbeitgeber.

20.09.2023

Tech Law (IT- und Datenrecht)

Zoom trainiert KI nicht (mehr) mit Nutzerdaten – Wie Unternehmen ihre Daten vor ungewolltem KI-Training durch andere Tools schützen können

Immer mehr Software-Anbieter versuchen, Nutzerdaten für das Training von Künstlicher Intelligenz (KI) fruchtbar zu machen. Das jüngste Beispiel einer Änderung der Zoom-AGB zeigt, dass sich Verwender schnell unbemerkt rechtlichen Risiken aussetzen.

Publikationen

01.04.2025 | juris – die Monatszeitschrift (jM), S. 142-148

Digitale Weisungen: Einsatzfelder und Grenzen algorithmischer Arbeitgeberentscheidungen