ASSOCIATE | RECHTSANWALT

Dr. Philipp
Knitter

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Kompetenzen

Reputation

Vita

Dr. Philipp Knitter berät Unternehmen und die öffentliche Hand im Zusammenhang mit Digitalisierungsprojekten. Seine Beratung umfasst sämtliche Fragen des IT- und Datenschutzrechts.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Datenschutz- und Persönlichkeitsrecht sowie in der Verteidigung gegen solche Ansprüche.

  • IT-Recht
  • Datenschutzrecht
  • Markenrecht
  • Urheberrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Dissertationspreis des Deutschen Arbeitsgerichtsverband e.V. (DArbGV) für die Dissertation "Digitale Weisungen", 2023
  • Wissenschaftspreis der Stiftung “Theorie und Praxis des Arbeitsrechts” für die Dissertation “Digitale Weisungen”, 2022
  • Hugo Sinzheimer Preis für die Dissertation “Digitale Weisungen”, 2022
  • Rechtsanwalt bei LUTZ | ABEL seit 2023
  • Zulassung als Rechtsanwalt 2023
  • Rechtsreferendariat in Hamburg mit Stationen u.a. im Bundesministerium für Arbeit und Soziales und mehreren international tätigen Wirtschaftskanzleien
  • Wissenschaftliche Mitarbeit in mehreren internationalen Großkanzleien in den Bereichen Arbeitsrecht, Restrukturierung und Insolvenz
  • Promotion zum Dr. jur. an der Bucerius Law School in Hamburg, 2022
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School und am Chicago – Kent College of Law, USA, 2013-2018

Beiträge

25.09.2024

IT-Recht und Datenschutz

NIS-2-Richtlinie: Neue Cybersicherheitsanforderungen für Unternehmen

Am 17. Oktober 2024 endet die Umsetzungsfrist für die NIS-2-Richtlinie (RL (EU) 2022/2555) . Die NIS-2-Richtlinie zielt darauf ab, das Cybersicherheitsniveau in der EU insgesamt zu erhöhen. Im Unterschied zu der bisherigen Regulierung (insb. KRITIS) wird ein breiterer Regelungsansatz gewählt, der zahlreiche Sektoren in den Blick nimmt: Allein in Deutschland sind über 30.000 Unternehmen betroffen, sobald die Richtlinie ins nationale Recht umgesetzt wird.

28.08.2024

IT-Recht und Datenschutz

Cloud-Computing-Dienste im Gesundheitswesen – welche Anforderungen stellt der neue § 393 SGB V?

Mit Wirkung zum 1. Juli 2024 ist der § 393 SGB V in seiner neuen Fassung in Kraft getreten und verschärft die Pflichten beim Einsatz von Cloud-Computing-Diensten im Gesundheitswesen erheblich. Hierzu gehört auch eine Zertifizierungspflicht.

27.06.2024

IT-Recht und Datenschutz

Die KI-Verordnung kommt – Risikoklassifizierung am Beispiel von KI-Systemen im Arbeitskontext

Die KI-Verordnung (KI-VO) wurde offiziell verkündet. Da die ersten Verbote bereits ab 2. Februar 2025 greifen, müssen Anbieter und Betreiber schon jetzt evaluieren, ob ihre KI-Systeme unter eine der verbotenen Praktiken fallen oder sich so gestalten lassen, dass sie „nur“ Hochrisiko-KI-Systeme sind – vor dieser Aufgabe stehen insbesondere Arbeitgeber.

20.09.2023

IT-Recht und Datenschutz

Zoom trainiert KI nicht (mehr) mit Nutzerdaten – Wie Unternehmen ihre Daten vor ungewolltem KI-Training durch andere Tools schützen können

Immer mehr Software-Anbieter versuchen, Nutzerdaten für das Training von Künstlicher Intelligenz (KI) fruchtbar zu machen. Das jüngste Beispiel einer Änderung der Zoom-AGB zeigt, dass sich Verwender schnell unbemerkt rechtlichen Risiken aussetzen.