Cloud-Dienste: Zwingende Fristen für Providerwechsel durch den Data Act

Dr. Philipp Knitter

Der Data Act bestimmt, innerhalb welcher Fristen Kunden ihre Cloud-Dienste (IaaS, PaaS, SaaS etc.) kündigen dürfen und wie viel Zeit der Wechsel zu einem anderen Dienst dauern darf. Das hat erhebliche Auswirkungen auf die Vertragsgestaltung.

Der Data Act schafft ab dem 12. September 2025 einen Rechtsrahmen für den sogenannten „Switching-Prozess“ zwischen Cloud-Diensten. Betroffen sind sämtliche Cloud-Dienste (insbesondere „as-a-Service-Dienste“, wie IaaS, PaaS und SaaS). Bemerkenswert ist, dass der Data Act – ohne Rücksicht auf die technischen Besonderheiten des jeweiligen Dienstes –feste Fristen vorgibt, bis zu deren Ablauf ein Wechsel zu vollziehen ist. Der genaue Ablauf des Wechselprozesses muss schriftlich vereinbart werden. Das zwingt Provider von Cloud-Diensten, ihre Verträge zu überarbeiten; deren Kunden können ebendiese Erleichterungen im Wechselprozess einfordern.

Folgende Fristen sieht der EU-Gesetzgeber vor:

1. Die Kündigungsfrist (Notice Period)

Die Kündigungsfrist definiert den maximalen Zeitraum, den ein Provider vertraglich für die Einleitung des Wechselprozesses festlegen darf. Gemäß den Regelungen des Data Act darf diese Kündigungsfrist höchstens zwei Monate betragen. Innerhalb dieser Frist muss der Kunde dem Provider seine Absicht zum Wechsel mitteilen. Die Mitteilung kann sich auf alle oder nur auf einen Teil der Dienste und Daten beziehen.

2. Die Übergangsperiode (Transition Period)

Nach Ablauf der Kündigungsfrist beginnt die Übergangsperiode. Dies ist die maßgebliche Phase für die tatsächliche Übertragung von Daten vom bisherigen Provider (Source Provider) zum neuen Provider (Destination Provider) oder zur eigenen IT-Infrastruktur des Kunden.

Die Übergangsperiode beträgt grundsätzlich 30 Kalendertage. Sollte die Einhaltung dieser Frist aus technischen Gründen nicht realisierbar sein, ist der Provider verpflichtet, den Kunden innerhalb von 14 Werktagen nach Erhalt der Wechselanfrage darüber zu informieren und eine abweichende Übergangsperiode vorzuschlagen. Diese abweichende Periode darf insgesamt sieben Monate ab dem Datum der ursprünglichen Wechselmitteilung nicht überschreiten. Auch der Kunde kann die Übergangsperiode einmalig verlängern, falls dies für seine Zwecke als angemessener erachtet wird. Während des gesamten Wechselprozesses muss der Provider eine angemessene Unterstützung leisten, die Geschäftskontinuität aufrechterhalten und ein hohes Sicherheitsniveau gewährleisten.

3. Die Datenabrufperiode (Data Retrieval Period)

An die Übergangsperiode schließt sich die Datenabrufperiode an. Dies ist der Zeitraum, in dem der Kunde die Möglichkeit hat, seine Daten noch vom ursprünglichen Provider abzurufen oder die Löschung nicht übertragener Daten zu veranlassen. Diese Periode muss mindestens 30 Kalendertage betragen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Provider verpflichtet, alle exportierbaren Daten und digitalen Assets, die nicht abgerufen wurden, zu löschen, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht.

Was folgt daraus?

Die im Data Act verankerten Regelungen zum Switching schaffen neue Verpflichtungen für Provider und neue Rechte für Kunden:

  • Provider, die Cloud-Dienste anbieten, sollten ihre Standardverträge sorgfältig überprüfen und sicherstellen, dass diese den neuen Anforderungen (insbesondere den Fristen) genügen.
  • Kunden sollten sich ihrer Rechte bewusst werden und können gegenüber Providern schnellere Wechsel einfordern, als es womöglich in den Bestandsverträgen geregelt ist.