ASSOCIATE | RECHTSANWÄLTIN

Kim
Kleinert

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Kompetenzen

Vita

Kim Kleinert berät nationale und internationale Mandanten in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts, einschließlich zugehöriger Prozessführung in allen Instanzen. Als Expertin für moderne Arbeitsformen unterstützt und begleitet sie v.a. Start-ups und mittelständische Unternehmen bei sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen.

Mandanten schätzen ihre Zielstrebigkeit und Empathie, die sie einsetzt, um für ihre Mandanten zu jeder Zeit das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Freude und Offenheit am Umgang mit Menschen, schwierigen Sachverhalten und komplexen Verhandlungen helfen ihr dabei, praxisorientierte sowie langfristige Konfliktlösungen zu erreichen.

  • Individual- und Kollektivarbeitsrecht
  • Arbeitsrecht 4.0 "New Work" (Neue Beschäftigungsformen und digitale Transformation)
  • Praxisgerechte Beratung von Start-ups und Mittelstand
  • Arbeitsrechtliche Transaktionsbegleitung
  • Betriebsverfassungsrecht und Verhandlungen mit Arbeitnehmervertretungen
  • Arbeitsrechtliche Trennungsprozesse
  • Rechtsanwältin bei LUTZ | ABEL seit 2024
  • Rechtsanwältin in einer auf das Arbeitsrecht spezialisierten Wirtschaftskanzlei, 2021-2024
  • Zulassung als Rechtsanwältin, 2021
  • Rechtsreferendariat im Bezirk des Kammergerichts Berlin mit Stationen u.a. bei der Mercedes-Benz AG (im Bereich Personal und Recht), der Staatsanwaltschaft Berlin (Spezialabteilung für Sexualdelikte) und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin, 2012-2017

Beiträge

20.09.2024

Arbeitsrecht

Scheinselbstständigkeit – der Dauerbrenner mit empfindlichen Rechtsfolgen

Die Abgrenzung zwischen freien Mitarbeitern (sog. Freelancer) und Arbeitnehmern bereitet in der Praxis regelmäßig Probleme. Die rechtssichere Einordnung ist entscheidend, da in letzterem Fall ein (sozialversicherungspflichtiges) Arbeitsverhältnis besteht. Eine falsche Einordnung kann weitreichende Folgen haben. (Co-Autorin: Julia Nazarenus)

23.08.2024

Arbeitsrecht

Möglichkeiten und Grenzen der Haftungsbeschränkung von Geschäftsführern

Durch eine Vielzahl neuer Gesetze und Regelungen und sich stetig entwickelnder Rechtsprechung entstehen für Geschäftsführer immer wieder neue und umfangreichere Pflichten. Diese gehen einher mit ebenfalls stetig steigenden Haftungsrisiken. Umso wichtiger ist es für Unternehmen, Geschäftsführern nicht nur finanzielle Anreize zu bieten, sondern diese durch entsprechende vertragliche Anreize für eine Tätigkeit zu interessieren und damit die Grundlage für eine nachhaltige Zusammenarbeit zu schaffen. (Co-Autor: Pattrick Unger)

25.07.2024

Arbeitsrecht

Suchtmittelkonsum im Betrieb – Welche Pflichten haben Arbeitgeber?

Der Konsum von Suchtmitteln verursacht durch alkoholbedingte Krankheitsausfälle, Minderleistungen und Fehlentscheidungen jährlich Milliardenverluste. Auch im Arbeitsverhältnis können Probleme durch Alkohol- und Drogenkonsum auftreten. Hier stellt sich die Frage, welche Rechte und Pflichten Arbeitgeber haben. (Co-Autor: Saskia Koal)

Publikationen

01.04.2024 | ZAU - Arbeitsrecht im Unternehmen (Nr. 04/2023)

Die Kürzung vertraglichen Zusatzurlaubs, Das Mittel der Wahl zur Reduzierung hohen Krankenstands?

21.11.2022 | Betriebs-Berater (BB)

BGH: Spezialgesetzliche Prospekthaftung gemäß § 20 VermAnlG schließt Haftung der Gründungsgesellschafter als Prospektveranlasser wegen vorvertraglicher Pflichtverletzung aufgrund Verwendung eines unrichtigen Prospekts aus