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SENIOR ASSOCIATE | RECHTSANWÄLTIN
Kim
Kleinert
i
Kompetenzen
Vita
Kim Kleinert berät nationale und internationale Mandanten in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts, einschließlich zugehöriger Prozessführung in allen Instanzen. Als Expertin für moderne Arbeitsformen unterstützt und begleitet sie v.a. Start-ups und mittelständische Unternehmen bei sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen.
Mandanten schätzen ihre Zielstrebigkeit und Empathie, die sie einsetzt, um für ihre Mandanten zu jeder Zeit das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Freude und Offenheit am Umgang mit Menschen, schwierigen Sachverhalten und komplexen Verhandlungen helfen ihr dabei, praxisorientierte sowie langfristige Konfliktlösungen zu erreichen.
- Individual- und Kollektivarbeitsrecht
- Arbeitsrecht 4.0 "New Work" (Neue Beschäftigungsformen und digitale Transformation)
- Praxisgerechte Beratung von Start-ups und Mittelstand
- Arbeitsrechtliche Transaktionsbegleitung
- Betriebsverfassungsrecht und Verhandlungen mit Arbeitnehmervertretungen
- Arbeitsrechtliche Trennungsprozesse
- Rechtsanwältin bei LUTZ | ABEL seit 2024
- Rechtsanwältin in einer auf das Arbeitsrecht spezialisierten Wirtschaftskanzlei, 2021-2024
- Zulassung als Rechtsanwältin, 2021
- Rechtsreferendariat im Bezirk des Kammergerichts Berlin mit Stationen u.a. bei der Mercedes-Benz AG (im Bereich Personal und Recht), der Staatsanwaltschaft Berlin (Spezialabteilung für Sexualdelikte) und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin, 2012-2017
Beiträge
06.01.2025
Arbeitsrecht
Alles bleibt anders - Gesetzliche Neuregelungen im Arbeitsrecht ab dem 1. Januar 2025
Publikationen
02.02.2025 | EFAR - Expertenforum Arbeitsrecht
18.11.2024 | EFAR - Expertenforum Arbeitsrecht
24.10.2024 | EFAR - Expertenforum Arbeitsrecht
23.10.2024 | Deutscher AnwaltSpiegel
Außerordentliche Kündigung wegen Weiterleitung geschäftlicher E-Mails
01.04.2024 | ZAU - Arbeitsrecht im Unternehmen (Nr. 04/2023)
Die Kürzung vertraglichen Zusatzurlaubs, Das Mittel der Wahl zur Reduzierung hohen Krankenstands?