ASSOCIATE | RECHTSANWÄLTIN

Sophia
Schönecker

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Kompetenzen

Vita

Sophia Schönecker berät zu allen Fragen des privaten Baurechts. Von der projektbegleitenden Beratung bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen vertritt Sie zielstrebig und verantwortungsvoll die Interessen ihrer Mandanten. Ihr Tätigkeitsschwerpunkt liegt hierbei insbesondere auf der Beratung und Vertretung der Auftragnehmerseite. Neben der Beratung führender Baukonzerne, betreut sie regelmäßig eine Vielzahl mittelständischer Bau- und Fachunternehmen bei der Beantwortung komplexer Fragestellungen. Ihr Interesse gilt auch nachhaltigen und klimafreundlichen Projektkonzepten.

Einen weiteren Interessenschwerpunkt bildet die Beratung und Vertretung von Architekten und Ingenieuren in Haftungsfällen.

  • Projektbegleitende Rechtsberatung
  • Bauvertragsrecht
  • Bauschadensrecht
  • Prozessführung (Litigation)
  • Haftungsrecht der Architekten und Ingenieure
  • Bauversicherungsrecht
  • Rechtsanwältin bei LUTZ | ABEL seit 2023
  • Zulassung als Rechtsanwältin 2023
  • Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht München
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München und an der Universidad de Salamanca in Spanien

Beiträge

18.03.2024

Bau- und Immobilienrecht

Unwirksame Vertragsstrafe bei Bezug auf Auftragssumme

Nach dem BGH (Urteil vom 15. Februar 2024 – VII ZR 42/22) ist eine vom Auftraggeber in einem Einheitspreisvertrag verwendete Vertragsstrafenklausel unwirksam, wenn sie an die im Auftragsschreiben genannte Auftragssumme anknüpft.

18.08.2023

Bau- und Immobilienrecht

Einheitliche Verjährungshemmung für sämtliche im selbständigen Beweisverfahren geltend gemachte Mängel

Der VII. Zivilsenat des BGH hat mit Urteil vom 22.06.2023, das in der vergangenen Woche veröffentlicht wurde, seine ursprüngliche Rechtsprechung zur Verjährung von Mängeln im selbständigen Beweisverfahren nach über 30 Jahren aufgegeben. Nunmehr gilt eine einheitliche Verjährungshemmung für sämtliche im selbständigen Beweisverfahren geltend gemachte Mängel, was vor allem zu einer Erleichterung in der Baurechtspraxis führt.