Zwei neue Labels: Hintergrund und Abgrenzung
Die neuen Vorgaben beruhen auf der Richtlinie (EU) 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (EmpCo-RL). Ziel der Richtlinie ist es, Verbrauchern das Treffen von nachhaltigen Konsumentscheidungen zu erleichtern. Dazu sieht die Richtlinie eine Einführung der einheitlichen Labels für Gewährleistung und Garantie vor.
Es handelt sich um zwei unterschiedliche Instrumente, die allerdings aufeinander verweisen:
- Gewährleistungslabel = Harmonisierte Mitteilung zum gesetzlichen Gewährleistungsrecht: Dieses Label informiert über die ohnehin bestehenden gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Verbrauchers.
- Garantielabel = Harmonisierte Kennzeichnung der gewährten Garantie: Das „GARAN-Label“ kennzeichnet eine freiwillige gewerbliche Haltbarkeitsgarantie des Herstellers.
Die neuen Informationspflichten begründen damit keine neuen Gewährleistungs- oder Garantieansprüche. Sie sollen vielmehr für Transparenz sorgen und die Unterscheidung zwischen den gesetzlichen Regelungen zur Mängelhaftung des Verkäufers einerseits und einer zusätzlichen freiwilligen Haltbarkeitsgarantie andererseits erleichtern.
Die Pflichten gelten im Grundsatz für alle beweglichen körperlichen Waren, einschließlich solcher mit digitalen Elementen (z. B. Smartphones), nicht aber für digitale Inhalte oder digitale Dienstleistungen.
Das Gewährleistungslabel
Händler müssen künftig in Form einer harmonisierten Mitteilung auf ihren Verkaufsflächen (analog und digital) über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte mittels des Gewährleistungslabels informieren.
Die Gestaltung wird durch eine Durchführungsverordnung weitgehend verbindlich vorgegeben: Zwingend ist insbesondere ein scannbarer QR-Code, der die Verbraucher zu weiteren Informationen in ihrer Sprache führt. Für den Online-Handel und den stationären Handel gibt es unterschiedliche Anforderungen an die Gestaltung und die Art und Weise der Mitteilung.
Das GARAN-Label
Das GARAN-Label gilt nicht für jedes Produkt und nicht für jede Garantie. Es kommt zum Einsatz, wenn der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren kostenlos und für die gesamte Ware – also nicht nur für Einzelteile oder Komponenten – anbietet und dem Händler dies mitteilt. Die Mitteilung kann durch Anbringen des GARAN-Labels auf der Ware oder der Verpackung geschehen.
Auch hier sind wesentliche Gestaltungskriterien verbindlich vorgegeben. Neben der Dauer der Haltbarkeitsgarantie sind die Marke oder das Markenzeichen des Herstellers sowie die Modellnummer anzugeben. Für jede Ware muss eine angepasste Version des GARAN-Labels erstellt und sichtbar angebracht werden.
Welche Ausnahmen gibt es?
Die Garantie- und Gewährleistungslabels sind nicht im Verhältnis zwischen Unternehmen (B2B-Verhältnis) sowie zwischen Verbrauchern (C2C-Verhältnis) zu verwenden.
Von der Informationspflicht ausgenommen sind zudem jedenfalls Business-to-Consumer-Verträge, die Geschäfte des täglichen Lebens zum Gegenstand haben und bei Vertragsschluss sofort erfüllt werden. Somit ist beispielsweise bei Lebensmittelkäufen im stationären Handel kein Label erforderlich.
Welche Handlungspflichten bestehen?
Da bei Nichtbeachtung der neuen Vorgaben Abmahnungen durch Wettbewerber und Verbraucherverbände drohen, sollten Unternehmen ihre bestehenden Verkaufs- und Informationsprozesse gezielt überprüfen und entsprechend anpassen. Konkret empfiehlt sich:
- Prüfen, ob eine Kennzeichnungspflicht besteht: Besteht eine Pflicht zur Bereitstellung des neuen Labels über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte?
- Garantieerklärungen prüfen: Wird eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie abgegeben und erfüllt diese die Voraussetzungen des GARAN-Labels?
- Gestaltung anpassen: Wie lassen sich die Labels in Verkaufsflächen und Produktgestaltung einarbeiten? Welche Angaben auf den Labels müssen gegebenenfalls personalisiert werden?
- Mitarbeiter informieren: Die für Vertrieb, Produktgestaltung und Online-Auftritte zuständigen Mitarbeitenden sowie gegebenenfalls externe Dienstleister sollten über die neuen Vorgaben informiert werden.


