Die Behinderungsanzeige - bei Störungen im Bauablauf unverzichtbar

Dr. Michael T. Stoll

"erschienen in "Der Bauunternehmer Mai 2015": Gastbeitrag unseres Partners Dr. Michael T. Stoll über die Unverzichtbarkeit einer Behinderungsanzeige bei Störungen im Bauablauf."

erschienen in "Der Bauunternehmer" im Mai 2015

Die in § 6 Abs. 1 VOB/B geregelte Behinderungsanzeige besagt, dass der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen hat, wenn er sich in der ordnungsgemäßen Ausführung der Leistungen behindert sieht. Unterlässt er die Behinderungsanzeige, hat er nur dann Anspruch auf Berücksichtigung der hindernden Umstände, wenn dem Auftraggeber der betreffende Sachverhalt und dessen behindernde Wirkung bekannt waren.

Gastbeitrag unseres Partners Dr. Michael T. Stoll über die Unverzichtbarkeit einer Behinderungsanzeige bei Störungen im Bauablauf.