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Dr. Michael T.
Stoll

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Kompetenzen

Reputation

Vita

Dr. Michael T. Stoll ist Ihr Ansprechpartner für Projekte im Hoch-, Tief-, Ingenieur-, Infrastruktur- und Verkehrswegebau, insbesondere bei großvolumigen Vorhaben. Generalübernehmer, General- und Fachunternehmer, Investoren, Bauherrn und Nutzer vertrauen bei der Errichtung von Wohn-, Büro- und Gewerbeimmobilien sowie Spezialobjekten wie Hotels, Einkaufszentren, Schul- und Universitätsgebäuden, Fabriken, Rechenzentren und Logistikhallen auf ihn und sein Team.

Im Bereich Infrastruktur berät er vorwiegend bauausführende Unternehmen, etwa beim Neubau von Autobahnteilstücken und sonstigen Straßen, beim Ersatzneubau von Brücken, bei Bauvorhaben im Schienennetz der DB InfraGo AG, beim Tunnelbau sowie bei der Sanierung und dem Neubau von Flughafeninfrastruktur. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf klimafreundlichen, nachhaltigen und CO₂-neutralen Konzepten sowie der Sanierung, Revitalisierung und Umnutzung bestehender Gebäude.

Auch in komplexen Großschadensfällen am Bau wird sein Know-how regelmäßig nachgefragt. Häufig wird er mit der Prozessführung (Litigation) in umfangreichen Bau- und Infrastrukturstreitigkeiten sowie mit der Vertretung in außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren (Arbitration) betraut. Neben seiner strategisch durchdachten und zugleich pragmatischen Herangehensweise überzeugt Dr. Michael T. Stoll durch ausgeprägtes technisches Verständnis.

  • Baubegleitendes juristisches Projektmanagement
  • Claim- & Anticlaim-Management
  • Prozessführung (Litigation & Arbitration)
  • Privates Baurecht
  • Bauvertragsrecht
  • VOB/B
  • Bauversicherungsrecht
  • Bauschadensrecht
  • Haftungsrecht der Architekten und Ingenieure

 

 

  • Handelsblatt & Best Lawyers: Einer der besten Rechtsanwälte für Baurecht (2019-2026) und Konfliktlösung (2023-2026) in Deutschland
  • Legal 500 Deutschland (& EMEA) 2016-2020, 2023-2025: Empfohlener Anwalt
  • Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht seit 2007
  • Rechtsanwalt bei LUTZ | ABEL seit 2006
  • Rechtsanwalt in baurechtlicher Boutique in München, 2002 – 2006
  • Zulassung als Rechtsanwalt, 2002
  • Promotion im Kartellrecht zum Dr. jur. in Mainz
  • Studium der Rechtswissenschaften in Regensburg

Michael Stoll berät uns mit seinem Expertenwissen engagiert und versteht es, unsere Belange als Unternehmen bestmöglich zu vertreten.

Legal 500 Deutschland 2025

Beiträge

09.07.2019

Bau- und Immobilienrecht

Download: Aktueller Stand der Diskussion zum bauvertraglichen Anordnungsrecht

Präsentation zum aktuellen Stand der Diskussion des bauvertraglichen Anordnungsrechts des § 650b BGB, welches zum 1. Januar 2018 im Zuge der Gesetzesnovelle zum Bauvertragsrecht eingeführt wurde.

03.04.2018

Bau- und Immobilienrecht

Baumängel wegen Planungsfehler – Nach BGH nun auch Vorschuss auf Schadensersatz

Bislang galt: Kein Vorschuss auf Schadensersatz wegen planungsbedingten Baumängeln. Hiervon ist der BGH mit einem neuen Urteil abgerückt (Az. VII ZR 46/17).

25.05.2016

Bau- und Immobilienrecht

Möglichkeiten zur außergerichtlichen Konfliktlösung am Bau

"Gastbeitrag unseres Partners Dr. Michael T. Stoll erschienen in "Der Bauunternehmer" 05/2016."

23.05.2016

Bau- und Immobilienrecht

Bauvertrag: Vertragserfüllungsbürgschaft von 10% zulässig

Neues Urteil des BGH: Eine Vertragserfüllungsbürgschaft des Auftragnehmers in Höhe von 10 % der Auftragssumme kann im Bauvertrag zulässiger Weise vereinbart werden.

23.05.2016

Bau- und Immobilienrecht

VOB/B: Insolvenzbedingte Kündigung zulässig

Neues Urteil des BGH: Dem Auftraggeber eines VOB/B-Bauvertrages steht bei Insolvenz des Auftragnehmers ein Sonderkündigungsrecht (§ 8 Abs. 2 VOB/B (2009)) zu.

19.11.2015

Bau- und Immobilienrecht

Die „verlängerte Mängelhaftung“ des Bauunternehmers bei Arglist und Organisationsverschulden

"Gastbeitrag von Dr. Michael T. Stoll erschienen in "Der Bauunternehmer" 11/2015."

06.11.2015

Bau- und Immobilienrecht

Die Mär von der längeren Haftung für verdeckte Sachmängel

"Gastbeitrag von Dr. Michael T. Stoll erschienen in "Der Bauunternehmer" 10/2015."

15.07.2015

Bau- und Immobilienrecht

Risiko Nachunternehmerbedingungen

"erschienen in "Der Bauunternehmer Juni 2015": Gastbeitrag unseres Partners Dr. Michael T. Stoll über über die besonderen rechtlichen Anforderungen an die Nachunternehmerbedingungen in Vertragsverhältnissen."

25.06.2015

Bau- und Immobilienrecht

Die Behinderungsanzeige - bei Störungen im Bauablauf unverzichtbar

"erschienen in "Der Bauunternehmer Mai 2015": Gastbeitrag unseres Partners Dr. Michael T. Stoll über die Unverzichtbarkeit einer Behinderungsanzeige bei Störungen im Bauablauf."

13.05.2015

Bau- und Immobilienrecht

Leistungseinstellung am Bau - ein hohes Risiko für den Unternehmer

Gastbeitrag unseres Partners Dr. Michael T. Stoll über Leistungseinstellung am Bau und das damit verbundene Risiko für den Bauunternehmer.

18.12.2014

Bau- und Immobilienrecht

Das nicht bedachte Risiko - Kaufverträge am Bau

Gastbeitrag unseres Partners Dr. Michael T. Stoll über Kauf- und Werklieferungsverträge in der Bauwirtschaft und der damit verbunden Risiken und Problemen bei der Vertragsabwicklung am Bau.

23.01.2013

Bau- und Immobilienrecht

Planungs- und Bauleitungskosten bei Mangelbeseitigung

Planungs- und Bauleitungskosten bei Mangelbeseitigung sind von dem zur Mangelbeseitigung verpflichteten Unternehmer zu tragen. Sie richten sich nicht nach HOAI-Mindestsätzen.

Ausgeprägtes kaufmännisches und technisches Verständnis im Baubereich, prägnante, bautechnisch versierte Schriftsätze.

Legal 500 Deutschland 2025

Einer der besten Rechtsanwälte für Baurecht und Konfliktlösung in Deutschland.

Handelsblatt & Best Lawyers 2026

...hat eine ausgezeichnete Expertise im privaten Baurecht, differenzierte Lösungsansätze. Bei komplexen Themen werden Strategieüberlegungen eingebracht.

Legal 500 Deutschland 2022

...fragt nach, ob er bei Problemen helfen kann, ist innovativ und befasst sich selbst intensiv mit der Materie und bringt so seine Gedanken ein, auch in technischer Hinsicht.

Legal 500 Deutschland 2022

Publikationen

14.04.2022 | IBR Online

Keine ausführungsreife Planung vorgelegt: Anspruch auf Mängelbeseitigung nicht fällig!

18.03.2016 | IBR Online, Werkstatt-Beitrag

Mehrwertsteuer wird nur erstattet, wenn sie auch bezahlt wurde

23.10.2015 | Der Bauunternehmer 09/2015

Teure Fehler bei der Fristsetzung zur Mangelbeseitigung

17.07.2015 | Der Bauunternehmer 06/2015, 6

Risiko Nachunternehmerbedingungen

18.12.2014 | Der Bauunternehmer 11/2014

Das nicht bedachte Risiko – Kaufverträge am Bau

02.10.2010 | IBR 2010, 1072

Keine Nachtragsansprüche des Subunternehmers gegen den Bauherrn!

23.02.2010 | IBR 2010, 266

VOB/B 2002: Welche Verjährungsfrist für maschinelle/elektrotechnische Anlagen, wenn kein Wartungsvertrag abgeschlossen wurde?

10.03.2008 | IMR 2008, 362

Obligatorische Schlichtung bei § 1004 BGB?

15.08.2007 | IBR 2007, 592

Streitbeitritt nach Streitverkündung kann unzulässig sein!

07.04.2005 | IBR Online

Die Verjährung der Erwerbspreisansprüche des Bauträgers

04.11.2003 | CR 2004, 595

Anmerkung zu BGH, Urteil vom 4.11.2003, Az.: KZR 38/02, Strom & Telefon II

18.09.2002 | Otto Schmidt Verlag, 2002, ISBN 978-3-5046-8038-1

Drittmarktbehinderungen im deutschen und europäischen Kartellrecht – Eine Betrachtung insbesondere der §§ 19, 20 GWB und der Art. 82, 86 EG unter dem Aspekt der Drittmarktproblematik