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PARTNER | RECHTSANWALT | FACHANWALT FÜR BAU- UND ARCHITEKTENRECHT
Dr. Michael T.
Stoll
München , Berlin
i
Kompetenzen
Reputation
Vita
Dr. Michael T. Stoll ist der Ansprechpartner für Baukonzerne, mittelständische Bauunternehmen und Fachunternehmen, wenn es um die Ausführung von Projekten im Hoch-, Tief-, Ingenieur- und Infrastrukturbau geht. Er verfügt über eine besondere Expertise bei großen Wohnungsbauprojekten, Büroimmobilien, Flughafenprojekten, Infrastrukturprojekten sowie im Verkehrswegebau. Sein besonderes Interesse liegt hier bei der Begleitung klimafreundlicher, nachhaltiger und CO²-neutraler Konzepte. Darüber hinaus wird er häufig mit der Prozessführung in komplexen Rechtsstreitigkeiten sowie im Rahmen der außergerichtlichen Streitbeilegung mandatiert. Neben seiner strategisch durchdachten und dennoch pragmatischen Herangehensweise zeichnet er sich besonders durch sein technisches Verständnis aus.
- Baubegleitendes juristisches Projektmanagement
- Claim- & Anticlaim-Management
- Prozessführung (Litigation & Arbitration)
- Privates Baurecht
- Bauvertragsrecht
- VOB/B
- Bauversicherungsrecht
- Bauschadensrecht
- Haftungsrecht der Architekten und Ingenieure
- Spezialisierung auf Unternehmen der Bauwirtschaft
- Handelsblatt & Best Lawyers: Einer der besten Rechtsanwälte für Baurecht (2019-2024) und Konfliktlösung (2024) in Deutschland
- Legal 500 Deutschland (& EMEA) 2016-2020, 2023-2024: Empfohlener Anwalt
- Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht seit 2007
- Rechtsanwalt bei LUTZ | ABEL seit 2006
- Rechtsanwalt in baurechtlicher Boutique in München, 2002 – 2006
- Zulassung als Rechtsanwalt, 2002
- Promotion im Kartellrecht zum Dr. jur. in Mainz
- Studium der Rechtswissenschaften in Regensburg
Einer der besten Rechtsanwälte für Baurecht und Konfliktlösung in Deutschland.
Beiträge
09.07.2019
Bau- und Immobilienrecht
Download: Aktueller Stand der Diskussion zum bauvertraglichen Anordnungsrecht
03.04.2018
Bau- und Immobilienrecht
Baumängel wegen Planungsfehler – Nach BGH nun auch Vorschuss auf Schadensersatz
19.11.2015
Bau- und Immobilienrecht
Die „verlängerte Mängelhaftung“ des Bauunternehmers bei Arglist und Organisationsverschulden
25.06.2015
Bau- und Immobilienrecht
Die Behinderungsanzeige - bei Störungen im Bauablauf unverzichtbar
13.05.2015
Bau- und Immobilienrecht
Leistungseinstellung am Bau - ein hohes Risiko für den Unternehmer
...hat eine ausgezeichnete Expertise im privaten Baurecht, differenzierte Lösungsansätze. Bei komplexen Themen werden Strategieüberlegungen eingebracht.
...fragt nach, ob er bei Problemen helfen kann, ist innovativ und befasst sich selbst intensiv mit der Materie und bringt so seine Gedanken ein, auch in technischer Hinsicht.
...langjähriger Berater unseres Unternehmens und berät mit sehr großer fachlicher Kompetenz, überzeugt andererseits aber auch mit seiner sehr pragmatischen Herangehensweise bei Vertragsverhandlungen und im Zusammenhang mit Kundenstreitigkeiten.
Publikationen
14.04.2022 | IBR Online
Keine ausführungsreife Planung vorgelegt: Anspruch auf Mängelbeseitigung nicht fällig!
25.05.2016 | Der Bauunternehmer 05/2016
18.03.2016 | IBR Online, Werkstatt-Beitrag
Mehrwertsteuer wird nur erstattet, wenn sie auch bezahlt wurde
19.11.2015 | Der Bauunternehmer 11/2015
Die „verlängerte Mängelhaftung“ des Bauunternehmers bei Arglist und Organisationsverschulden
06.11.2015 | Der Bauunternehmer 10/2015
23.10.2015 | Der Bauunternehmer 09/2015
17.07.2015 | Der Bauunternehmer 06/2015, 6
13.05.2015 | Der Bauunternehmer 04/2015
Leistungseinstellung am Bau – ein hohes Risiko für den Unternehmer
18.12.2014 | Der Bauunternehmer 11/2014
Das nicht bedachte Risiko – Kaufverträge am Bau
02.10.2010 | IBR 2010, 1072
Keine Nachtragsansprüche des Subunternehmers gegen den Bauherrn!
23.02.2010 | IBR 2010, 266
VOB/B 2002: Welche Verjährungsfrist für maschinelle/elektrotechnische Anlagen, wenn kein Wartungsvertrag abgeschlossen wurde?
10.03.2008 | IMR 2008, 362
Obligatorische Schlichtung bei § 1004 BGB?
15.08.2007 | IBR 2007, 592
Streitbeitritt nach Streitverkündung kann unzulässig sein!
07.04.2005 | IBR Online
Die Verjährung der Erwerbspreisansprüche des Bauträgers
04.11.2003 | CR 2004, 595
Anmerkung zu BGH, Urteil vom 4.11.2003, Az.: KZR 38/02, Strom & Telefon II
18.09.2002 | Otto Schmidt Verlag, 2002, ISBN 978-3-5046-8038-1
Drittmarktbehinderungen im deutschen und europäischen Kartellrecht – Eine Betrachtung insbesondere der §§ 19, 20 GWB und der Art. 82, 86 EG unter dem Aspekt der Drittmarktproblematik