Gastbeitrag erschienen im Deutschen Anwaltsspiegel (03.05.2017)
Dr. André Schmidt, Leiter der Praxisgruppe IT-Recht und Datenschutz, veranschaulicht in diesem Beitrag das lizenzrechtlich sehr relevante Thema "indirekte Nutzung" von SAP-Software anhand eines aktuellen Urteils aus UK.
Unternehmen, die vermeintlich ausreichend SAP-Lizenzen erworben haben, müssen mitunter nach Vorstellung von SAP in einem erheblichen Umfang eine Nachlizenzierung vornehmen, was im Beispielsfall ca. 65 Mio € kosten kann.
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