Ladenmieter muss gehen

Daniela Pasemann

"Erschienen im "immobilienmanager" 09/2014: Entscheidungsanmerkung unserer Partnerin Daniela Schlosser zum Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: XII ZR 68/10) vom 22.01.2014."

erschienen im "immobilienmanager" 09/2014

Ladenmieter muss gehen

Ein Mietverhältnis über eine Ladenfläche sah eine feste Mietzeit von zehn Jahren vor. Der Mietvertrag enthielt eine übliche Schriftformheilungsklausel: Vermieter und Mieter verpflichteten sich gegenseitig, das Mietverhältnis im Falle eines Verstoßes gegen die gesetzliche Schriftform nicht vorzeitig zu kündigen. Während des Mietverhältnisses trafen die Vertragsparteien mündliche Nebenabreden, unter anderem zu Verlängerungsoptionen des Mieters. Die Absprachen fasste der Vermieter in einem Bestätigungsschreiben gegenüber dem Mieter zusammen. Später wurde das Mietobjekt veräußert. Der Käufer kündigte den Mietvertrag unter Verweis auf die Nichteinhaltung der Schriftform und erhob Räumungsklage.

Entscheidungsanmerkung unserer Partnerin Daniela Schlosser zum Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: XII ZR 68/10) vom 22.01.2014.