Risiko Nachunternehmerbedingungen

Dr. Michael T. Stoll

"erschienen in "Der Bauunternehmer Juni 2015": Gastbeitrag unseres Partners Dr. Michael T. Stoll über über die besonderen rechtlichen Anforderungen an die Nachunternehmerbedingungen in Vertragsverhältnissen."

erschienen in "Der Bauunternehmer" im Juni 2015

Bauunternehmen, die sich als Generalunternehmer betätigen oder Nachunternehmer mit der (teilweisen) Ausführung der Leistungen beauftragen, legen den Vertragsverhältnissen mit ihren Subunternehmern im Regelfall ihre Nachunternehmerbedingungen zu Grunde. Diese sind für eine Vielzahl von Anwendungsfällen vorformuliert und werden von dem auftraggebenden Unternehmen dem Subunternehmer vorgegeben. Damit handelt es sich bei den Nachunternehmerbedingungen regelmäßig um sog. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), an die besondere rechtliche Anforderungen gestellt werden.

Gastbeitrag unseres Partners Dr. Michael T. Stoll über die besonderen rechtlichen Anforderungen an die Nachunternehmerbedingungen in Vertragsverhältnissen.

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