In den vergangenen Jahren sind immer wieder Bußgelder nicht nur gegen Unternehmen, sondern auch gegen Branchenverbände festgesetzt worden, die an kartellrechtswidrigen Verhaltensweisen beteiligt waren, zuletzt bspw. gegen die Edelstahl-Vereinigung. Vor diesem Hintergrund besteht insbesondere bei (Mitglieds-)Unternehmen eine zunehmende Verunsicherung hinsichtlich der Frage, ob oder wie die Tätigkeit von Branchenverbänden überhaupt (noch) kartellrechtlich zulässig sein kann.
Diesbezüglich gilt ganz allgemein: Weder die Mitgliedschaft in einem Branchenverband (oder einem verbandsmäßig organisierten Arbeitskreis) noch die Verbandsarbeit sind per se unzulässig. Ist ein Unternehmen jedoch Verbandsmitglied, kommt es zwangsläufig zu einer Kontaktaufnahme mit Wettbewerbern, weshalb (auch) im Rahmen der Verbandsarbeit die kartellrechtlichen Grenzen überwacht und eingehalten werden müssen. Dies sicherzustellen, ist Aufgabe sowohl der Verbände, als auch ihrer Mitgliedsunternehmen.
Im Rahmen der Veranstaltung werden insbesondere die folgenden Aspekte behandelt:
- Zulässige und unzulässige Themen im Rahmen der Verbandsarbeit
- Verbandstagungen: Organisation und Durchführung
- Verbandsseitiger Informationsservice (bspw. Benchmarking)
- Aufnahme neuer Mitglieder in den Verband
- Arbeitskreise und Forschungskooperationen
- Notwendige Compliance-Maßnahmen für Mitgliedsunternehmen
Referent: Christoph Richter, Rechtsanwalt, Leiter der Praxisgruppe Kartellrecht
Weitere Informationen sowie eine Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.