Alkohol im Job führt nicht gleich zur Kündigung

"Dr. Philipp Byers in "Die Welt" über Alkohol im Job und die möglichen Folgen."

16.07.2015 | Arbeitsrecht

erschienen in "Die Welt", "Die Welt Kompakt" und "Die Welt online" am 10.07.2015

Im deutschen Arbeitsrecht gibt es kein absolutes Alkoholverbot. Aber wenn die Arbeitsfähigkeit oder die Sicherheit beeinträchtigt werden, ist Schluss. Für Führungskräfte gelten andere Regeln.

Unser Partner, Dr. Philipp Byers, Fachanwalt für Arbeitsrecht, erläutert die Sachlage und gibt wertvolle Praxistipps.

Zum vollständigen Artikel gelangen Sie hier.