erschienen in "Die Welt", "Die Welt Kompakt" und "Die Welt online" am 10.07.2015
Im deutschen Arbeitsrecht gibt es kein absolutes Alkoholverbot. Aber wenn die Arbeitsfähigkeit oder die Sicherheit beeinträchtigt werden, ist Schluss. Für Führungskräfte gelten andere Regeln.
Unser Partner, Dr. Philipp Byers, Fachanwalt für Arbeitsrecht, erläutert die Sachlage und gibt wertvolle Praxistipps.
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