erschienen in "Die Welt" (07.10.2016)
Was der Mitarbeiter in seiner Freizeit macht, geht den Arbeitgeber nichts an. Diese Regel hat sich im Deutschen sogar in einem Sprichwort niedergeschlagen: „Dienst ist Dienst, und Schnaps ist Schnaps.“ Es gibt allerdings Fälle, bei denen sich außerdienstliche Aktivitäten arbeitsrechtlich auswirken können.
Dr. Philipp Byers, Fachanwalt für Arbeitsrecht, klärt die Sachlage und gibt nützliche Praxistipps.
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