Internetnutzung am Arbeitsplatz: Darf der Arbeitgeber meinen Browserverlauf auswerten?

Dr. Philipp Byers, Fachanwalt für Arbeitsrecht, über den rechtlichen Sachverhalt wenn Arbeitnehmer das Internet am Arbeitsplatz privat nutzen.

14.04.2016 | Arbeitsrecht

erschienen in "Die Welt" (08.04.2016) und "Die Welt online" (11.04.2016)

Bislang galt: Erlaubt der Arbeitgeber, dass Mitarbeiter privat surfen, darf er die Browserdaten nicht kontrollieren. Doch kürzlich entschied ein Gericht anders. Nun ist ein Grundsatzurteil überfällig.

Unser Partner, Dr. Philipp Byers, Fachanwalt für Arbeitsrecht, erläutert die Rechtslage und gibt wertvolle Praxistipps.

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