Haufe Online-Redaktion: Vor wenigen Tagen hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden, dass Arbeitgeber die Nutzung von Internetchats im Büro nicht uneingeschränkt überwachen dürfen. Macht der EGMR hier neue Vorgaben, beispielsweise im Vergleich zum BAG?
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