Interview: "EGMR erhöht Voraussetzung für Mitarbeiterüberwachung"

Arbeitgeber dürfen die private Internetnutzung im Büro nicht uneingeschränkt überwachen, entschied aktuell der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Die Auswirkungen des Urteils auf Mitarbeiterüberwachungen in deutschen Unternehmen erklärt Rechtsanwalt Philipp Byers.

13.09.2017 | Arbeitsrecht

Haufe Online-Redaktion: Vor wenigen Tagen hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden, dass Arbeitgeber die Nutzung von Internetchats im Büro nicht uneingeschränkt überwachen dürfen. Macht der EGMR hier neue Vorgaben, beispielsweise im Vergleich zum BAG?

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