Mitarbeiterdatenabgleich mit Terrorlisten im rechtlichen Graubereich

Unser Partner Dr. Philipp Byers im Interview mit Haufe.de über Mitarbeiterdatenabgleich mit Terrorlisten, rechtliche Fragen hierzu und Sanktionen bei Übereinstimmung.

23.01.2015 | Arbeitsrecht

Fachinterview erschienen bei Haufe.de, 22.01.2015

Zuletzt hat die Nachricht, dass Daimler mittels einer Betriebsvereinbarung die Mitarbeiterdaten mit Terrorlisten abgleicht, für Aufregung gesorgt.

Wie rechtliche Fragen bei einem solchen Datenabgleich zu beantworten und welche Sanktionen bei einer Übereinstimmung möglich sind, erläutert unser Partner Dr. Philipp Byers, Fachanwalt für Arbeitsrecht, im Interview mit Michael Miller von Haufe.de.

Zum vollständigen Interview "Datenabgleich befindet sich im rechtlichen Graubereich" gelangen Sie hier.