Fachinterview erschienen bei Haufe.de, 11.09.2014
Das LAG Berlin-Brandenburg hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass der Arbeitgeber dafür sorgen muss, dass Mitarbeiter ihren Urlaubsanspruch nutzen. Geschieht dies nicht, droht dem Arbeitgeber nach dem LAG, auch wenn der Arbeitnehmer keinen Urlaubsantrag gestellt hat, eine Schadensersatzforderung. Diese Entwicklung in der Rechtsprechung widerspricht der bisherigen BAG-Linie.
Was dies für die Praxis bedeuten kann, erläutert unser Partner Dr. Philipp Byers, Fachanwalt für Arbeitsrecht, im Interview mit Michael Miller von Haufe.de.
Zum vollständigen Interview "Schadensersatzanspruch bei Urlaubsverfall - Konsequenz für Arbeitgeber" gelangen Sie hier.