erschienen in "Die Welt" (29.07.2016)
Steht die Beförderung zum leitenden Angestellten an, dann knallen meist die Sektkorken. Viele Mitarbeiter verbinden damit ein hohes Gehalt und Prestige. Doch aus arbeitsrechtlicher Sicht bringt dieser Status nur Nachteile mit sich. Leitende Angestellte sind zwar Arbeitnehmer, nehmen aber unternehmerische Führungsaufgaben wahr. Welche rechtlichen Besonderheiten gelten, klärt unser Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner Dr. Philipp Byers.
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