Urlaub eines Mitarbeiters verfällt auch ohne Urlaubsantrag nicht automatisch

Dr. Philipp Byers erklärt im Interview auf Haufe.de, was das Urteil vom EuGH für die Praxis bedeutet und wie Unternehmen jetzt reagieren sollten.

05.12.2018 | Arbeitsrecht

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass es rechtswidrig ist, wenn der Urlaub eines Mitarbeiters zum Jahresende automatisch verfällt. Dr. Philipp Byers empfiehlt Arbeitgebern dringend, ihr Urlaubsmanagement auf den Prüfstand zu stellen.

Das komplette Interview finden Sie auf Haufe.de