Video-Interviews mit Bewerbern: “Rechtliche Entwicklung weiter verfolgen”

"Dr. Philipp Byers bei "haufe.de" über die Unzulässigkeit von Video-Interviews per Skype oder Video-Aufzeichnung und wie Unternehmen diese Tools weiterhin nutzen können."

17.05.2017 | Arbeitsrecht

erschienen bei “haufe.de” am 09.05.2017

Die Landesdatenschutzbehörden in Berlin und NRW haben erklärt, dass Bewerber-Interviews per Skype oder per Video-Aufzeichnung unzulässig seien. Unser Rechtsanwalt und Partner Dr. Philipp Byers erklärt, wie Unternehmen auch weiterhin diese Tools nutzen können.

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