erschienen bei “haufe.de” am 09.05.2017
Die Landesdatenschutzbehörden in Berlin und NRW haben erklärt, dass Bewerber-Interviews per Skype oder per Video-Aufzeichnung unzulässig seien. Unser Rechtsanwalt und Partner Dr. Philipp Byers erklärt, wie Unternehmen auch weiterhin diese Tools nutzen können.
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