erschienen in "Die Welt", "Die Welt Kompakt" am 14.08.2015 und "Die Welt online" am 17.08.2015
Niemand hat etwas gegen kleine Aufmerksamkeiten, aber die Grenze zur Bestechung ist fließend. Arbeitnehmer sollten aufpassen, was sie schenken oder annehmen - und Arbeitgeber klare Regeln ausarbeiten.
Unser Partner, Dr. Philipp Byers, Fachanwalt für Arbeitsrecht, erläutert die Gesetzeslage hierzu und gibt wertvolle Praxistipps.
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