erschienen in "Die Welt", "Die Welt Kompakt" am 18.09.2015 und "Die Welt online" am 20.09.2015
Paradox: Erlaubt der Arbeitgeber die private Nutzung des Firmentelefons, darf er nicht kontrollieren. Bei einem Verbot sieht es anders aus. Trotzdem müssen handfeste Gründe für eine Prüfung vorliegen.
Unser Partner, Dr. Philipp Byers, Fachanwalt für Arbeitsrecht, erläutert die Sachlage hierzu und gibt wertvolle Praxistipps.
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