Wann das Firmentelefon kontrolliert werden darf

"Dr. Philipp Byers in "Die Welt" über die private Nutzung des Firmentelefons und der damit verbundenen Problematik."

02.10.2015 | Arbeitsrecht

erschienen in "Die Welt", "Die Welt Kompakt" am 18.09.2015  und "Die Welt online" am 20.09.2015

Paradox: Erlaubt der Arbeitgeber die private Nutzung des Firmentelefons, darf er nicht kontrollieren. Bei einem Verbot sieht es anders aus. Trotzdem müssen handfeste Gründe für eine Prüfung vorliegen.

Unser Partner, Dr. Philipp Byers, Fachanwalt für Arbeitsrecht, erläutert die Sachlage hierzu und gibt wertvolle Praxistipps.

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