Wenn der Chef den Arzt ruft

In Bewerbungsverfahren gibt es überraschende Hürden zu überwinden. Es kommt vor, dass die Vorstellungsgespräche erfolgreich absolviert wurden und dann die Aufforderung an den Bewerber ergeht: Ab zum Betriebsarzt, es folgt der Gesundheitscheck!

05.09.2016 | Arbeitsrecht

Philipp Byers

erschienen in “Die Welt” (02.09.2016)

Dr. Philipp Byers, Fachanwalt für Arbeitsrecht, klärt die Frage, ob der Arbeitgeber überhaupt zur Anordnung solcher Untersuchungen berechtigt ist.

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