erschienen in "Die Welt", "Die Welt Kompakt" und "Die Welt online", 13.02.2015
Zuletzt hat die Nachricht, dass Daimler mittels einer Betriebsvereinbarung die Mitarbeiterdaten mit Terrorlisten abgleicht, für Aufregung gesorgt.
Unser Partner Dr. Philipp Byers, Fachanwalt für Arbeitsrecht beantwortet rechtliche Fragen bei einem solchen Datenabgleich und erläutert, welche Sanktionen bei einer Übereinstimmung möglich sind.
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