Wenn Mitarbeiter auf Terrorlisten landen

Unser Partner Dr. Philipp Byers über Mitarbeiterdatenabgleich mit Terrorlisten, rechtliche Fragen hierzu und Sanktionen bei Übereinstimmung.

16.02.2015 | Arbeitsrecht

erschienen in "Die Welt", "Die Welt Kompakt" und "Die Welt online", 13.02.2015

Zuletzt hat die Nachricht, dass Daimler mittels einer Betriebsvereinbarung die Mitarbeiterdaten mit Terrorlisten abgleicht, für Aufregung gesorgt.

Unser Partner Dr. Philipp Byers, Fachanwalt für Arbeitsrecht beantwortet rechtliche Fragen bei einem solchen Datenabgleich und erläutert, welche Sanktionen bei einer Übereinstimmung möglich sind.

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