erschienen in "Die Welt", "Die Welt Kompakt" und "Die Welt online", 01.05.2015
Wenn ein Beschäftigter im Firmenvideo auftritt, wird es knifflig, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Für diesen Fall sollte der Arbeitgeber ein paar Regeln beachten. Sonst kann es teuer werden.
Das BAG hat kürzlich entscheiden, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnis nicht automatisch die Löschung des Mitarbeitervideo zur Folge hat. Vielmehr kommt es darauf an, ob der Mitarbeiter eine wirksame Einwilligung bzgl. der Verwendung des Video abgegeben hat. Das BAG hat hier klare Spielregeln aufgestellt. Unser Partner, Dr. Philipp Byers, Fachanwalt für Arbeitsrecht, zeigt diese auf und gibt wertvolle Praxistipps.
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