Worauf man bei Facebook-Postings achten sollte

Unser Partner Dr. Philipp Byers, Fachanwalt für Arbeitsrecht über den Umgang mit Sozialen Medien in Bezug auf Äußerungen über den Arbeitgeber oder Kollegen.

17.06.2015 | Arbeitsrecht

erschienen in "Die Welt", "Die Welt Kompakt" und "Die Welt online", 05.06.2015 und 06.06.2015

Soziale Medien sind Privatsache. Dennoch sollte man Takt walten lassen. Denn wenn Kollegen oder der Chef zum "Freundeskreis" gehören, ist die Abmahnung nicht weit – manchmal sogar die Entlassung.

Oft wird angenommen, dass die private Facebook-Nutzung keine Auswirkung auf das Arbeitsverhältnis haben wird. Dies kann sich schnell als Trugschluss erweisen. Vor allem Beleidigungen von Arbeitskollegen oder Vorgesetzten können zu arbeitsrechtlichen Sanktionen bis hin zur Kündigung führen. Unser Partner, Dr. Philipp Byers, Fachanwalt für Arbeitsrecht, zeigt die Problematik in diesen Fällen auf und gibt wertvolle Praxistipps.

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