Betriebsratswahl 2018

Claudia Knuth

Spätestens sechs Wochen vor dem ersten Tag der Stimmabgabe muss der Wahlvorstand ein Wahlausschreiben erlassen, in dem alle notwendigen Inhalte zur Wahl bekannt gegeben werden. Welche typischen Fehler dabei zu vermeiden sind und welche Vorgaben Vorschlaglisten erfüllen müssen.

07.03.2018 | Arbeitsrecht

Claudia Knuth, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Rechtsanwältin bei LUTZ | ABEL in Hamburg hat gemeinsam mit Martin Krömer, ebenfalls Fachanwalt für Arbeitsrecht und Rechtsanwalt und Gründungspartner bei Ruge Krömer in Hamburg, einen Fachbeitrag zum Thema Betriebsratswahl erstellt, der auf der Homepage von Haufe unter der Rubrik Personal veröffentlicht wurde.

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