In Folge der massiven Ausbreitung des Coronavirus sind Interesse und Anfragen von Kunden stark zurückgegangen. Eine durchgreifende Besserung der Geschäftslage ist kurzfristig nicht absehbar. Viele Arbeitgeber sind bei den derzeitigen Rahmenbedingungen und unter Berücksichtigung der aktuellen wirtschaftlichen Situation und Auftragslage nicht in der Lage, Ihre Mitarbeiter im bisherigen Umfang zu beschäftigen.
Um betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden und die wirtschaftliche Grundlage des Betriebes zu sichern, kann auf die Kurzarbeit ausgewichen werden. Hierbei wird die Arbeitszeit der Mitarbeiter und mithin auch die Belastung für den Arbeitgeber reduziert. Unter welchen Bedingungen Kurzarbeit eingeführt werden darf und wann die Agentur für Arbeit Kurzarbeitergeld bezahlt, haben wir in der folgenden Guideline zusammengefasst. Hier finden Sie nicht nur eine Erläuterung zu den kurzfristigen Änderungen der Bundesregierung, sondern auch eine Fahrplan wie das Kurzarbeitergeld zu beantragen ist. Alle notwendigen Links zu Anträgen und Formularen sind natürlich ebenfalls enthalten.