erschienen im "Behörden Spiegel" / April 2016
Aus verschiedenen Gründen machen in der Praxis häufig Wünsche der Vertragsparteien oder objektive Zwänge eine Änderung von geschlossenen öffentlichen Aufträgen oder Konzessionen notwendig. Nicht selten fehlt dabei jedoch das Bewusstsein dafür, dass solche Änderungen eine Neuausschreibungspflicht begründen können.
Gastbeitrag von Dr. Mathias Mantler über die vergaberechtliche Bedeutung von Vertragsänderungen.