Die EU-Kommission hat für die geltenden Richtlinien 2004/17/EG, 2004/18/EG und 2009/81/EG neue Schwellenwerte festgelegt. Diese Schwellenwerte gelten in Deutschland ab dem 01.01.2016 und sind ab diesem Datum zwingend von öffentlichen Auftraggebern bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen zu berücksichtigen. Die Schwellenwerte betragen
- für Bauaufträge EUR 5.225.000,00,
- für Dienst- und Lieferaufträge von Sektorenauftraggeber EUR 418.000,00 ,
- für Dienst- und Lieferaufträge im Bereich Verteidigung und Sicherheit EUR 418.000,00,
- für Dienst- und Lieferaufträge öffentlicher Auftraggeber EUR 209.000,00,
- für bestimmte öffentliche Auftraggeber wie oberste Bundesbehörden, obere Bundesbehörden und vergleichbare Bundeseinrichtungen EUR 135.000,00.