Schulungskosten des Betriebsrats: Mit der Fahrgemeinschaft zum Betriebsratsseminar

Claudia Knuth

Betriebsratskosten sind immer wieder Anlass von Streitigkeiten. In dem neuen #EFAR-Beitrag werden die wichtigsten Regelungen anlässlich einer aktuellen BAG-Entscheidungen aufbereitet.

04.04.2019 | Arbeitsrecht

Die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers steht unter dem Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit. In zwei Beschlüssen hat das BAG entschieden, dass Betriebsratsmitglieder für Reisen zu Schulungsveranstaltungen verpflichtet sind, das kostengünstigste zumutbare Verkehrsmittel in Anspruch zu nehmen. Sofern sich ein Betriebsratsmitglied entschließt seinen privaten Pkw zu nutzen, ist es für ihn und mitreisende Betriebsratsmitglieder grundsätzlich zumutbar eine Fahrgemeinschaft zu bilden.

Zum Beitrag gelangen Sie hier.