Auf nationaler Ebene wird die DSGVO durch das BDSG-neu ergänzt. Sowohl die DSGVO als auch das BDSG-neu sehen umfangreiche Transparenz-und Informationspflichten für Unternehmen vor. Dies kann die Zulässigkeit einer Videoüberwachung am Arbeitsplatz zukünftig erschweren. Der Beitrag setzt sich mit der Frage auseinander, ob und in welchem Umfang der Kameraeinsatz am Arbeitsplatz nach dem neuen Datenschutzrecht noch möglich ist.
erschienen im “Betriebs Berater” 25/2017 am 28.08.2017