Videoüberwachung am Arbeitsplatz nach dem neuen Datenschutzrecht

Ab dem 25.5.2018 gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in allen Mitgliedstaaten unmittelbar und zwingend. Das bisher geltende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wird damit abgelöst. Folglich finden die Regelungen der DSGVO auch auf Arbeitsverhältnisse Anwendung.

28.08.2017 | Arbeitsrecht

Auf nationaler Ebene wird die DSGVO durch das BDSG-neu ergänzt. Sowohl die DSGVO als auch das BDSG-neu sehen umfangreiche Trans­parenz-und Informationspflichten für Unternehmen vor. Dies kann die Zulässigkeit einer Videoüberwachung am Arbeitsplatz zukünftig er­schweren. Der Beitrag setzt sich mit der Frage auseinander, ob und in welchem Umfang der Kameraeinsatz am Arbeitsplatz nach dem neuen Datenschutzrecht noch möglich ist.

erschienen im “Betriebs Berater” 25/2017 am 28.08.2017