Whatsapp auf Diensthandys: datenschutzrechtlich riskant.

Dr. Philipp Byers erläutert in einem Interview auf haufe.de, worauf Arbeitgeber beim Einsatz von Whatsapp auf Diensthandys achten müssen und warum die Nutzung datenschutzrechtlich riskant ist.

29.06.2018 | Arbeitsrecht

Der beliebte Messenger-Dienst Whatsapp findet mittlerweile auch in Unternehmen bei der Kommunikation zwischen Mitarbeitern und Kunden sowie im Recruiting Anklang. Jedoch ist die Nutzung von Whatsapp auf Diensthandys datenschutzrechtlich riskant und kann seit der Anwendbarkeit der DSGVO zu hohen Bußgeldern führen. Das komplette Interview mit Dr. Philipp Byers finden Sie auf haufe.de.